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19/06 2009: Landtag beschließt Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten
Am heutigen Freitag (19.06.2009) hat der Thüringer Landtag in seiner 110. Plenarsitzung dem durch die Landesregierung vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen einstimmig zugestimmt.
Damit werden die im Frühjahr für die Tarifbeschäftigten erzielten Ergebnisse im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zeit- und inhaltsgleich auch auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfänger übertragen.
Dies ist, nach den in den vergangen Jahren zum Teil schmerzhaften Einschnitten (Streichung Urlaubsgeld, Kürzung „Weihnachtsgeld“, Praxisgebühr, Streckung der Lebensalter-/Erfahrungsstufen...) bzw. den seit 2004 kaum vorhandenen Besoldungserhöhungen, eine absolut erfreuliche Botschaft. Dass eine derartige Maßnahme, insbesondere in Zeiten der allgegenwärtigen Wirtschaftskrise und den damit verbundenen Einbußen in den öffentlichen Haushalten vollzogen wird, ist nicht alltäglich und nur auf Grund der kontinuierlichen Arbeit des tlv und seines Dachverbandes möglich geworden.
Dies bedeutet im Einzelnen:
Ob die Zahlungen Ende Juli (Bezüge für den Monat August) oder erst Ende August (Bezüge für den Monat September) gezahlt werden, ist momentan nicht klar.
Unabhängig davon erfolgt die Zahlung rückwirkend ab dem Monat März 2009.
Der tlv begrüßt diesen Beschluss des Landtages ausdrücklich!
In allen Lesungen, die dem heutigen Beschluss voraus gingen, wurde von allen im Landtag vertretenen Parteien einhellig auf die entsprechenden Forderungen des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen verwiesen!
Damit wurden die im Frühjahr 2009 erfolgten Arbeitskampfmaßnahmen, an denen sich auch viele tlv Mitglieder aktiv beteiligt haben, letztendlich erfolgreich abgeschlossen. Neben vielen Tarifbeschäftigten waren auch Thüringer Beamte im Rahmen von Mahnwachen vor dem Finanzministerium, vor Thüringer Schulen bzw. der Großkundgebung auf dem Erfurter Domplatz aktiv beteiligt.
Auch hier wurde wieder deutlich – Gemeinsam erreichen wir mehr!
Mit den bereits feststehenden Erhöhungen der Bezüge und Gehälter für die Thüringer Tarifbeschäftigten bzw. verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer von insgesamt 7,5 v. H. zum 01.01.2010 (Angleichung Ost an West), hat sich der Einsatz des tlv und seines Dachverbandes tbb beamtenbund und tarifunion thüringen zumindest in dieser Beziehung gelohnt.
Auszüge aus den entsprechenden Plenardebatten finden Sie u. a. auf der Homepage des tbb.
Die gesamten Plenardebatten finden Sie auf der Internetplattform des Thüringer Landtages.
Besoldungsanpassung 2009
Erste Lesung zum „Gesetz zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen sowie zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes“ abgeschlossen – Gesetzentwurf in den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen
Am Donnerstag, dem 7. Mai 2009, hat es nicht einmal 20 Minuten gedauert, bis die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Thüringer Landes- und Kommunalbeamten an das Tarifergebnis der Landesbeschäftigten abgeschlossen war. Von 19:13 Uhr bis 19:32 Uhr dauerten die Beiträge der Landesregierung und der Fraktionen.
Quelle: tbb siehe auch: tlv PD vom 07.05.2009
24/05 2008: Gründliche Nachbesserung der Thüringer Beamtenbesoldung gefordert
CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring beabsichtigt Nachbesserungen in die Besoldungsgesetzdebatte einzubringen.
Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung der Thüringer Landes- und Kommunalbeamtinnen und –beamten vom Februar dieses Jahres ist befristet bis 31. Dezember 2009. Lediglich die Beamtenanwärter bis zum Einstiegsamt A 9 kämen in den Genuss der Anpassung an die Westbezahlung.
In einem Gespräch zwischen tbb und dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion am 22. Mai erklärte Mike Mohring: „Ich beabsichtige, das Gesetz bis zum 31. Dezember 2008 zu befristen und gleichzeitig allen Beamtenanwärtern ab dem 1. Januar 2009 die Westanpassung zu gewähren. Ich hoffe, ich kann die Fraktion von diesen aus meiner Sicht notwendigen Änderungen überzeugen.“
Diese Absichtserklärung wurde von Seiten des tbb positiv aufgenommen. Dennoch klafft zwischen den Forderungen des tbb und der in Aussicht gestellten Besoldungsanpassung noch immer eine große Lücke. Der tbb machte deutlich, dass er von seinen Forderungen nicht abrückt. Nach wie vor sind folgende Verbesserungen zwingend notwendig:
Unerträglich sind die Zustände in den Kommunen. Der Tarifbeschäftigte mit 40 Wochenstunden, einer zu erwartenden Tariferhöhung von durchschnittlich 8% in den nächsten anderthalb Jahren, bezahlt mit 97% West, sitzt einem Beamten gegenüber mit 42 Wochenstunden, einer zu erwartenden Besoldungsanpassung von 2,9% im gleichen Zeitraum, besoldet mit 92,5% West und einem Einkommensverlust von bis zu 20% in den letzten vier Jahren. Hier ist sozialer Unfrieden vorprogrammiert.
Diese Zustände machte der tbb dem Fraktionsvorsitzenden der CDU deutlich. Der tbb-Vorsitzende Helmut Liebermann erklärte: “Die Absicht, einen kleinen Schritt in die richtige Richtung zu gehen, wird anerkannt, aber zur Überwindung der erkennbaren Hürde reicht er bei weitem nicht aus.“
Quelle: tbb
18/05 2008: Praxisgebühr und Beihilfe tbb erreicht Zusicherung der Rückerstattung!
Nach einigen Gesprächen mit dem Thüringer Finanzministerium ist es dem tbb gelungen, eine Zusicherung für die Rückerstattung der so genannten „Praxisgebühr“ ab dem 1. April 2008 zu erreichen, falls der Einbehalt vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig bestätigt werden sollte.
Mit dieser Zusicherung ist es nun nicht mehr nötig, Widersprüche gegen Beihilfebescheide einzulegen, soweit sich der Widerspruch gegen den Abzug der „Praxisgebühr“ (Eigenbehalt nach § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften des Bundes) wendet oder mit ihm die Erstattung der „Praxisgebühr“ begehrt wird.
Andere Begehren müssen nach wie vor im Widerspruchsverfahren geltend gemacht werden.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Urteil vom 12. November 2007 (Az. 1 A 995/06) entschieden, dass der Einbehalt der „Praxisgebühr“ für Beihilfeempfänger wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht wirksam ist.
Derzeit sind Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Das Thüringer Finanzministerium geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Abzuges der „Praxisgebühr“ bestätigen wird. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, werden diese Eigenbehalte rückwirkend ab dem 1. April 2008 erstattet werden, unabhängig davon, ob der Rechtsweg beschritten wurde oder nicht.
Quelle: tbb
Thüringer Beamtenbund fordert 4,9 % Besoldungserhöhung und Rückkehr zur 40-Stundenwoche!
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen fordert eine 4,9 % Besoldungserhöhung und die Rückkehr zur 40 – Stundenwoche.
Die letzte Besoldungsanpassung für die Thüringer Beamtinnen und Beamten in Höhe von 1 % erfolgte am 1. August 2004. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf!
Die Landesregierung hat reagiert und beabsichtigt eine Besoldungsanpassung in Höhe von
Der tbb hält eine Erhöhung um 4,9 % zum gleichen Zeitpunkt wie im Tarifbereich, nämlich zum 1. Mai 2008 für angemessen, insbesondere vor dem Hintergrund des im Gesetzesentwurf festgelegten Geltungszeitraumes bis 31. Dezember 2009.
Die Tatsache, dass die Diätenerhöhungen der Parlamentarier, die den gleichen Prinzipien unterliegen wie die Besoldung (Anpassung an allgemeine Einkommensentwicklung und Berücksichtigung der Inflationsrate) deutlich höher ausgefallen sind, zeigt, dass der Gesetzgeber in Kenntnis und unter Berücksichtigung dieser Prinzipien bereits gehandelt hat.
Auf Grund dieser gleichen Prinzipien wäre eine akzeptable Alternative den Gleichklang zwischen Diätenerhöhungen und Besoldungsanpassungen herzustellen und per Gesetz zukünftig festzuschreiben.
Die Arbeitszeitanhebung auf pauschale 42-Stunden für alle Beamtinnen und Beamten war ein falscher Ansatz für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst des Freistaates.
Die Arbeitszeitanhebung wirkt sich in erster Linie nachteilig auf das vorhandene Personal aus. Im öffentlichen Dienst Thüringens gibt es im Bezug auf die Arbeitszeit eine Zweiklassengesellschaft - die Tarifbeschäftigten mit 40-Wochenstunden und die Beamtinnen und Beamten mit 42 Wochenstunden -. Das führt zu Unmut und Ärger in den Rathäusern und Amtsstuben. Darüber hinaus sind die gewünschten finanziellen Einspareffekte nie eingetreten.
Deshalb fordert der tbb für die Beamtinnen und Beamten Thüringens die Rückkehr zur 40-Stundenwoche und somit die Gleichbehandlung aller Bediensteten im öffentlichen Dienst des Freistaates.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
19/03 2007: tbb-Entschließung des Landeshauptvorstands des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen vom 16. März 2007
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen fordert die Thüringer Landesregierung im Namen seiner Mitglieder auf, zeitnah ein Zeichen zu setzen, das sie bereit ist, die Besoldung der Thüringer Beamtinnen und Beamten der aktuellen Entwicklungen der Lebenshaltungskosten, verbesserten Haushaltssituation und der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen.
Der tbb hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sich seine Forderungen immer im Rahmen des Machbaren bewegen, insbesondere hinsichtlich der Haushaltssituation des Freistaates Thüringen. Der tbb kann jedoch nicht die Augen vor Ereignissen wie den einseitigen Sparappellen der Thüringer Landesregierung ausschließlich zu Lasten der Beamtenschaft verschließen.
Die Landesregierung musste sich bei Abschluss des Tarifvertrages (TV-L) darüber im Klaren sein, dass die Beamtinnen und Beamten des Freistaates gleich behandelt werden müssen. Die Parlamentarier haben sich mit ihrer Entscheidung gemäß Artikel 54 Landesverfassung ihre Diäten und Aufwandsentschädigungen zu erhöhen, ein Zeichen gesetzt und verdeutlicht, dass sowohl die Entwicklung von Löhnen und Preisen einerseits als auch die Haushaltslage andererseits eine Erhöhung der Bezüge möglich und erforderlich machen. Die Beamten, die nach Artikel 33 Grundgesetz ebenfalls zu alimentieren sind, können von einer Anpassung ihrer Besoldung nicht ausgeschlossen werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens in den vergangenen Jahren und die Prognosen für die Zukunft zeigen ein deutliches Einnahmeplus für den Thüringer Haushalt. Gleichzeitig lassen die Tarifabschlüsse in der freien Wirtschaft befürchten, dass der gesamte öffentliche Dienst von dieser Einkommensentwicklung abgekoppelt wird und somit im Ringen um leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsmarkt nicht mehr konkurrenzfähig sein wird.
Diese Fakten und die der Landesregierung bereits vorliegenden Argumente, insbesondere der erhebliche Einkommensverlust der letzten Jahre im Beamtenbereich führen dazu, dass eine lineare Erhöhung der Besoldung im zweistelligen Bereich zu begründen wäre (Inflationsrate, Arbeitszeiterhöhung, Beihilfe…).
Da der tbb aber die Situation des Landes und seines Haushaltes kennt, stellt er - unter Zurückstellung erheblicher Bedenken - folgende Mindestforderungen an die Landesregierung:
09/03 2007: Termine für Einmalzahlungen vorgezogen!
Nun ist es amtlich.
Die Termine für die Einmalzahlungen werden vom 1. Juni und zum 1. Dezember 2007 auf den 1. April und 1. September 2007 vorgezogen!
Im Bereich der Einmalzahlungen ist hier ein erster Erfolg zu verbuchen, das Schwierigste liegt aber noch vor uns: Die Verhandlungen zur Besoldungsanpassung!
Während im Tarifbereich mittlerweile geklärt ist, dass die Entgelte zum 1. Mai 2008 um 2,9% angehoben werden und zusätzlich („on top“) 1% der Entgeltsumme ab 2007 als leistungsbezogene Entgeltbestandteile auszuzahlen sind, wollte sich die Landesregierung diesbezüglich noch nicht festlegen.
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen hat sein Forderungspapier der Landesregierung zugestellt. Die Verhandlungen zu diesem zweiten Schritt der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten dürften noch schwieriger werden.
Dennoch: „Packen wir es an!“ 13/02 2007: tbb begrüßt Entscheidung des Landtages!
Forderung nach Erhöhung der Beamtenbezüge um 3,5% rückwirkend zum 1. November 2006
Die von den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Thüringen gewählten Landtagsabgeordneten haben ihre Diäten und Aufwandsentschädigungen rückwirkend zum
"Ich erwarte, dass die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates, die mit wesentlich weniger Geld als die Parlamentarier leben müssen, zeitnah ebenfalls angepasst wird", so der Vorsitzende des tbb Helmut Liebermann.
Der tbb fordert eine Erhöhung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten um 3,5% rückwirkend zum 1. November 2006 zum Ausgleich bereits erbrachter Vorleistungen wie z.B. der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden und der Kürzung der Sonderzahlung.
Der Gesetzgeber hat offensichtlich erkannt, dass eine stringente Sparpolitik da ein Ende findet, wo die Unzumutbarkeit für die Betroffenen beginnt. Die Unterschrift unter den Tarifvertrag für die Beschäftigten des Freistaates war ein deutliches Zeichen dafür, dass die Arbeit in den Behörden Thüringens auch bei den politisch Verantwortlichen ihre Anerkennung findet. Die Erkenntnis, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat angemessen zu bezahlen sind, muss auch für die Beamtinnen und Beamten gelten.
Der tbb kann sich nicht vorstellen, dass die Beamtinnen und Beamten durch den Gesetzgeber anders behandelt werden sollen als die Tarifbeschäftigten, und erst Recht nicht schlechter, als er sich selber zugesteht. Wenn im Tarifbereich leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich „on top“ vereinbart wurde, kann für die Beamtinnen und Beamten nichts anderes gelten.
Die Entscheidungen der Landesregierung und der Gesetzgeber in Bezug auf die Tarifentwicklung und die Diäten- und Aufwandsentschädigungen aus jüngster Vergangenheit lassen hoffen, dass die Benachteiligung einer der Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst Thüringens ausgeschlossen werden kann.
"Ich sehe diese Entscheidungen als Teil einer logischen Kette, die in einer zeitnahen Besoldungsanpassung mündet und somit auch die Beamtinnen und Beamten des Freistaates an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben lässt“, so Burkhard Zamboni, Vorsitzender des Arbeitskreises Dienstrecht im tbb.
28/01 2007: Erster Erfolg für den tbb! Termine für die Einmalzahlungen werden vorgezogen
Beiträge der Abgeordneten in der Landtagsdebatte zu diesem Thema finden Sie hier.
Die Mitgliederinfo als pdf-Datei herunterladen.
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