tlv thüringer lehrerverband
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Kompetenznetzwerk Schule


19/06 2009:
Landtag beschließt Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten

 

Am heutigen Freitag (19.06.2009) hat der Thüringer Landtag in seiner 110. Plenarsitzung dem durch die Landesregierung vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen einstimmig zugestimmt.

 

Damit werden die im Frühjahr für die Tarifbeschäftigten erzielten Ergebnisse im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zeit- und inhaltsgleich auch auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfänger übertragen.

 

Dies ist, nach den in den vergangen Jahren zum Teil schmerzhaften Einschnitten (Streichung Urlaubsgeld, Kürzung „Weihnachtsgeld“, Praxisgebühr, Streckung der Lebensalter-/Erfahrungsstufen...) bzw. den seit 2004 kaum vorhandenen Besoldungserhöhungen, eine absolut erfreuliche Botschaft. Dass eine derartige Maßnahme, insbesondere in Zeiten der allgegenwärtigen Wirtschaftskrise und den damit verbundenen Einbußen in den öffentlichen Haushalten vollzogen wird, ist nicht alltäglich und nur auf Grund der kontinuierlichen Arbeit des tlv und seines Dachverbandes möglich geworden.

 

Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Einmalzahlung von 40,- € (Teilzeitbeschäftigte anteilig) Versorgungsempfänger 20,- €
  2. Ab dem Monat März 2009 erhöht sich das Grundgehalt aller Besoldungsgruppen zuerst um 40,- € und danach dieses erhöhte Grundgehalt, der Familienzuschlag sowie Amts- bzw. allgemeine Zulagen um 3,0 v. H.
  3. Ab dem Monat März 2010 erhöhen sich Grundgehalt, Familienzuschlag sowie die Amts- und allgemeinen Zulagen um weitere 1,2 v. H.
  4. Die Anwärterbezüge erhöhen sich im Jahr 2009 um einheitlich 60,- € sowie im Jahr 2010 um 1,2 v. H.
  5. Die Anpassung der entsprechenden Versorgungsbezüge erfolgt analog. 

Ob die Zahlungen Ende Juli (Bezüge für den Monat August) oder erst Ende August (Bezüge für den Monat September) gezahlt werden, ist momentan nicht klar.

 

Unabhängig davon erfolgt die  Zahlung rückwirkend ab dem Monat März 2009.

 

Der tlv begrüßt diesen Beschluss des Landtages ausdrücklich!

 

In allen Lesungen, die dem heutigen Beschluss voraus gingen,  wurde von allen im Landtag vertretenen Parteien einhellig auf die entsprechenden Forderungen des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen verwiesen!

 

Damit wurden die im Frühjahr 2009 erfolgten Arbeitskampfmaßnahmen, an denen sich auch viele tlv Mitglieder aktiv beteiligt haben, letztendlich erfolgreich abgeschlossen.

Neben vielen Tarifbeschäftigten waren auch Thüringer Beamte im Rahmen von Mahnwachen vor dem Finanzministerium, vor Thüringer Schulen bzw. der Großkundgebung auf dem Erfurter Domplatz aktiv beteiligt.

 

Auch hier wurde wieder deutlich – Gemeinsam erreichen wir mehr!

 

Mit den bereits feststehenden Erhöhungen der Bezüge und Gehälter für die Thüringer Tarifbeschäftigten bzw. verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer von insgesamt 7,5 v. H. zum 01.01.2010 (Angleichung Ost an West), hat sich der Einsatz des tlv und seines Dachverbandes tbb beamtenbund und tarifunion thüringen zumindest in dieser Beziehung gelohnt.

 

Auszüge aus den entsprechenden Plenardebatten finden Sie u. a. auf der Homepage des tbb.

 

Die gesamten Plenardebatten finden Sie auf der Internetplattform des Thüringer Landtages.

 

Druckausgabe 

 


Besoldungsanpassung 2009

 

Erste Lesung zum „Gesetz zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen sowie zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes“ abgeschlossen – Gesetzentwurf in den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen

 

Am Donnerstag, dem 7. Mai 2009, hat es nicht einmal 20 Minuten gedauert, bis die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Thüringer Landes- und Kommunalbeamten an das Tarifergebnis der Landesbeschäftigten abgeschlossen war. Von 19:13 Uhr bis 19:32 Uhr dauerten die Beiträge der Landesregierung und der Fraktionen.


Einvernehmlich votierten alle Fraktionen für die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich und stimmten der Verweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss zu. Damit kann das Gesetz im nächsten Landtagsplenum am 18./19. Juni 2009 verabschiedet werden.


Ein acht Minuten dauernder Ausschnitt aus der Parlamentsdebatte, den wir auf unserer Homepage anbieten, verdeutlicht die Positionen der Fraktionen insbesondere auch zum Thema der Arbeitszeit für die Thüringer Beamtinnen und Beamten.

 

Quelle: tbb

siehe auch: tlv PD vom 07.05.2009

 


24/05 2008:
Gründliche Nachbesserung der Thüringer Beamtenbesoldung gefordert

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring beabsichtigt Nachbesserungen in die Besoldungsgesetzdebatte einzubringen.

 

Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung der Thüringer Landes- und Kommunalbeamtinnen und –beamten vom Februar dieses Jahres ist befristet bis 31. Dezember 2009. Lediglich die Beamtenanwärter bis zum Einstiegsamt A 9 kämen in den Genuss der Anpassung an die Westbezahlung.

 

In einem Gespräch zwischen tbb und dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion am 22. Mai erklärte Mike Mohring: „Ich beabsichtige, das Gesetz bis zum 31. Dezember 2008 zu befristen und gleichzeitig allen Beamtenanwärtern ab dem 1. Januar 2009 die Westanpassung zu gewähren. Ich hoffe, ich kann die Fraktion von diesen aus meiner Sicht notwendigen Änderungen überzeugen.“

 

Diese Absichtserklärung wurde von Seiten des tbb positiv aufgenommen. Dennoch klafft zwischen den Forderungen des tbb und der in Aussicht gestellten Besoldungsanpassung noch immer eine große Lücke. Der tbb machte deutlich, dass er von seinen Forderungen nicht abrückt. Nach wie vor sind folgende Verbesserungen zwingend notwendig:

 

  • Vorziehen des Termins der ersten linearen Anhebung der Besoldung vom 1. Juli auf den 1. April 2008
     
  • Anhebung des Prozentsatzes von gegenwärtig vorgesehenen 2,9% auf 4,9% plus Sockelbetrag
     
  • Vorziehen der Angleichung der Ost- an die Westbesoldung für die oberen Besoldungsgruppen auf den 1. April 2008
     
  • Angleichung aller Anwärterbezüge an das Niveau des Bundes zum 1.1.2008
     
  • Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung auf 42 Stunden für die Landes- und Kommunalbeamten

Unerträglich sind die Zustände in den Kommunen. Der Tarifbeschäftigte mit 40 Wochenstunden, einer zu erwartenden Tariferhöhung von durchschnittlich 8% in den nächsten anderthalb Jahren, bezahlt mit 97% West, sitzt einem Beamten gegenüber mit 42 Wochenstunden, einer zu erwartenden Besoldungsanpassung von 2,9% im gleichen Zeitraum, besoldet mit 92,5% West und einem Einkommensverlust von bis zu 20% in den letzten vier Jahren. Hier ist sozialer Unfrieden vorprogrammiert.

 

Diese Zustände machte der tbb dem Fraktionsvorsitzenden der CDU deutlich. Der tbb-Vorsitzende Helmut Liebermann erklärte: “Die Absicht, einen kleinen Schritt in die richtige Richtung zu gehen, wird anerkannt, aber zur Überwindung der erkennbaren Hürde reicht er bei weitem nicht aus.“

 

Quelle: tbb

 


18/05 2008:
Praxisgebühr und Beihilfe

tbb erreicht Zusicherung der Rückerstattung!

 

Nach einigen Gesprächen mit dem Thüringer Finanzministerium ist es dem tbb gelungen, eine Zusicherung für die Rückerstattung der so genannten „Praxisgebühr“ ab dem 1. April 2008 zu erreichen, falls der Einbehalt vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig bestätigt werden sollte.

 

Mit dieser Zusicherung ist es nun nicht mehr nötig, Widersprüche gegen Beihilfebescheide einzulegen, soweit sich der Widerspruch gegen den Abzug der „Praxisgebühr“ (Eigenbehalt nach § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften des Bundes) wendet oder mit ihm die Erstattung der „Praxisgebühr“ begehrt wird.

 

Andere Begehren müssen nach wie vor im Widerspruchsverfahren geltend gemacht werden.

 

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Urteil vom 12. November 2007 (Az. 1 A 995/06) entschieden, dass der Einbehalt der „Praxisgebühr“ für Beihilfeempfänger wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht wirksam ist.

 

Derzeit sind Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Das Thüringer Finanzministerium geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Abzuges der „Praxisgebühr“ bestätigen wird. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, werden diese Eigenbehalte rückwirkend ab dem 1. April 2008 erstattet werden, unabhängig davon, ob der Rechtsweg beschritten wurde oder nicht.

 

Quelle: tbb

 


Thüringer Beamtenbund fordert 4,9 % Besoldungserhöhung und Rückkehr zur 40-Stundenwoche!

 

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen fordert eine 4,9 % Besoldungserhöhung und die Rückkehr zur 40 – Stundenwoche.

 

Die letzte Besoldungsanpassung für die Thüringer Beamtinnen und Beamten in Höhe von 1 % erfolgte am 1. August 2004. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf!

 

Die Landesregierung hat reagiert und beabsichtigt eine Besoldungsanpassung in Höhe von
2,9 % zum 1. Juli 2008. Es ist jedoch bereits heute erkennbar, dass diese Anpassung weder die Inflationsrate abdeckt noch der allgemeinen Einkommensentwicklung entspricht. Dieses sind verfassungsrechtliche Vorgaben, die vom Gesetzgeber zu beachten sind.

 

Der tbb hält eine Erhöhung um 4,9 % zum gleichen Zeitpunkt wie im Tarifbereich, nämlich zum 1. Mai 2008 für angemessen, insbesondere vor dem Hintergrund des im Gesetzesentwurf festgelegten Geltungszeitraumes bis 31. Dezember 2009.

 

Die Tatsache, dass die Diätenerhöhungen der Parlamentarier, die den gleichen Prinzipien unterliegen wie die Besoldung (Anpassung an allgemeine Einkommensentwicklung und Berücksichtigung der Inflationsrate) deutlich höher ausgefallen sind, zeigt, dass der Gesetzgeber in Kenntnis und unter Berücksichtigung dieser Prinzipien bereits gehandelt hat.

 

Auf Grund dieser gleichen Prinzipien wäre eine akzeptable Alternative den Gleichklang zwischen Diätenerhöhungen und Besoldungsanpassungen herzustellen und per Gesetz zukünftig festzuschreiben.

 

Die Arbeitszeitanhebung auf pauschale 42-Stunden für alle Beamtinnen und Beamten war ein falscher Ansatz für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst des Freistaates.

 

Die Arbeitszeitanhebung wirkt sich in erster Linie nachteilig auf das vorhandene Personal aus. Im öffentlichen Dienst Thüringens gibt es im Bezug auf die Arbeitszeit eine Zweiklassengesellschaft - die Tarifbeschäftigten mit 40-Wochenstunden und die Beamtinnen und Beamten mit 42 Wochenstunden -. Das führt zu Unmut und Ärger in den Rathäusern und Amtsstuben. Darüber hinaus sind die gewünschten finanziellen Einspareffekte nie eingetreten.

 

Deshalb fordert der tbb für die Beamtinnen und Beamten Thüringens die Rückkehr zur 40-Stundenwoche und somit die Gleichbehandlung aller Bediensteten im öffentlichen Dienst des Freistaates.

 

tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Schmidtstedter Straße 9
99084 Erfurt
Tel.: 0361/6547521
Fax: 0361/6547522

 


19/03 2007:
tbb-Entschließung

des Landeshauptvorstands des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen vom 16. März 2007

 

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen fordert die Thüringer Landesregierung im Namen seiner Mitglieder auf, zeitnah ein Zeichen zu setzen, das sie bereit ist, die Besoldung der Thüringer Beamtinnen und Beamten der aktuellen Entwicklungen der Lebenshaltungskosten, verbesserten Haushaltssituation und der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen.

 

Der tbb hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sich seine Forderungen immer im Rahmen des Machbaren bewegen, insbesondere hinsichtlich der Haushaltssituation des Freistaates Thüringen. Der tbb kann jedoch nicht die Augen vor Ereignissen wie den einseitigen Sparappellen der Thüringer Landesregierung ausschließlich zu Lasten der Beamtenschaft verschließen.

 

Die Landesregierung musste sich bei Abschluss des Tarifvertrages (TV-L) darüber im Klaren sein, dass die Beamtinnen und Beamten des Freistaates gleich behandelt werden müssen. Die Parlamentarier haben sich mit ihrer Entscheidung gemäß Artikel 54 Landesverfassung ihre Diäten und Aufwandsentschädigungen zu erhöhen, ein Zeichen gesetzt und verdeutlicht, dass sowohl die Entwicklung von Löhnen und Preisen einerseits als auch die Haushaltslage andererseits eine Erhöhung der Bezüge möglich und erforderlich machen. Die Beamten, die nach Artikel 33 Grundgesetz ebenfalls zu alimentieren sind, können von einer Anpassung ihrer Besoldung nicht ausgeschlossen werden.

 

Die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens in den vergangenen Jahren und die Prognosen für die Zukunft zeigen ein deutliches Einnahmeplus für den Thüringer Haushalt.

Gleichzeitig lassen die Tarifabschlüsse in der freien Wirtschaft befürchten, dass der gesamte öffentliche Dienst von dieser Einkommensentwicklung abgekoppelt wird und somit im Ringen um leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsmarkt nicht mehr konkurrenzfähig sein wird.

 

Diese Fakten und die der Landesregierung bereits vorliegenden Argumente, insbesondere der erhebliche Einkommensverlust der letzten Jahre im Beamtenbereich führen dazu, dass eine lineare Erhöhung der Besoldung im zweistelligen Bereich zu begründen wäre (Inflationsrate, Arbeitszeiterhöhung, Beihilfe…).

 

Da der tbb aber die Situation des Landes und seines Haushaltes kennt, stellt er - unter Zurückstellung erheblicher Bedenken - folgende Mindestforderungen an die Landesregierung:

 

  1. Lineare Erhöhung um insgesamt 3,5 %, jedoch nicht unter 2,9 % zum 1. Oktober 2007 in einem Schritt.

  2. Zahlung von Leistungsanreizen in Form einer Jahresprämie. Die hierfür erforderlichen Mittel müssen in den jeweiligen Ressorts eingespart werden, jedoch nicht im Personaletat. Wahlbeamte, politische Beamte und freigestellte Personalratsmitglieder erhalten automatisch die Leistungsprämie.

  3. Anpassung der Ost- an die Westbesoldung zum 1. Januar 2008 bis zur Besoldungsstufe A 9 und zum 1. Januar 2010 ab Besoldungsstufe A 10 an die jeweils aktuelle Bundesbesoldung.

  4. Anpassung der Arbeitszeit an die der Tarifbeschäftigten, ersatzweise Aussetzen der erfolgten Arbeitszeiterhöhung für die Beamten, bis eine einheitliche Regelung für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen, einschließlich der Kommunen erreicht worden ist.

  5. Anpassung der Sonderzuwendung an die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten.

  6. Aufnahme von Gesprächen zur Analyse der allgemeinen Einkommensentwicklung und Höhe der Inflationsrate mit dem Ziel der Besoldungsanpassung im ersten Quartal 2009.


09/03 2007:
Termine für Einmalzahlungen vorgezogen!

 

Nun ist es amtlich.

 

Die Termine für die Einmalzahlungen werden vom 1. Juni und zum 1. Dezember 2007 auf den 1. April und 1. September 2007 vorgezogen!


Demnach erhalten die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Thüringen nun mit den Bezügen für den Monat April 2007 ihre erste Einmalzahlung von 250,- € und mit den Septemberbezügen ihre zweite Einmalzahlung ebenfalls in Höhe von 250,- €.


Damit hat sich der tbb hinsichtlich des Auszahlungszeitpunktes gegenüber der Landesregierung durchsetzen können. Diese plante ursprünglich die erste Auszahlung der Einmalzahlung für Juni und die zweite für Dezember 2007.


Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren sicherlich die Hintergrundsgespräche mit den Landtagsfraktionen. So sicherte der SPD- Fraktionsvorsitzende Christoph Matschie dem Landesvorsitzenden Helmut Liebermann zu, die Forderungen des tbb auf ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren verbunden mit dem Antrag auf Vorziehen des Auszahlungszeitpunktes
der Einmalzahlungen zu unterstützen.


Inzwischen wurde den Forderungen des tbb nach einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses hinsichtlich des Auszahlungszeitpunktes entsprochen. Der Thüringer Landtag hatte am Freitag, den 26. Januar 2007 einstimmig die Auszahlungen der Einmalzahlungen zum 1. April und zum 1. Oktober 2007 beschlossen. 

 

Im Bereich der Einmalzahlungen ist hier ein erster Erfolg zu verbuchen, das Schwierigste liegt aber noch vor uns: Die Verhandlungen zur Besoldungsanpassung! 

 

Während im Tarifbereich mittlerweile geklärt ist, dass die Entgelte zum 1. Mai 2008 um 2,9% angehoben werden und zusätzlich („on top“) 1% der Entgeltsumme ab 2007 als leistungsbezogene Entgeltbestandteile auszuzahlen sind, wollte sich die Landesregierung diesbezüglich noch nicht festlegen.

 

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen hat sein Forderungspapier der Landesregierung zugestellt. Die Verhandlungen zu diesem zweiten Schritt der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten dürften noch schwieriger werden.

 

Dennoch: „Packen wir es an!“
 


13/02 2007:
tbb begrüßt Entscheidung des Landtages!

 

Forderung nach Erhöhung der Beamtenbezüge um 3,5% rückwirkend zum 1. November 2006

 

Die von den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Thüringen gewählten Landtagsabgeordneten haben ihre Diäten und Aufwandsentschädigungen rückwirkend zum
1. November 2006 unter Berücksichtigung der Inflationsrate und der allgemeinen Einkommensentwicklung erhöht. Diese Anpassung an die veränderten Bedingungen ist für den tbb beamtenbund und tarifunion thüringen eine logische und nachvollziehbare Vorgehensweise.

 

"Ich erwarte, dass die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates, die mit wesentlich weniger Geld als die Parlamentarier leben müssen, zeitnah ebenfalls angepasst wird", so der Vorsitzende des tbb Helmut Liebermann.

 

Der tbb fordert eine Erhöhung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten um 3,5% rückwirkend zum 1. November 2006 zum Ausgleich bereits erbrachter Vorleistungen wie z.B. der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden und der Kürzung der Sonderzahlung.

 

Der Gesetzgeber hat offensichtlich erkannt, dass eine stringente Sparpolitik da ein Ende findet, wo die Unzumutbarkeit für die Betroffenen beginnt. Die Unterschrift unter den Tarifvertrag für die Beschäftigten des Freistaates war ein deutliches Zeichen dafür, dass die Arbeit in den Behörden Thüringens auch bei den politisch Verantwortlichen ihre Anerkennung findet. Die Erkenntnis, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat angemessen zu bezahlen sind, muss auch für die Beamtinnen und Beamten gelten.

 

Der tbb kann sich nicht vorstellen, dass die Beamtinnen und Beamten durch den Gesetzgeber anders behandelt werden sollen als die Tarifbeschäftigten, und erst Recht nicht schlechter, als er sich selber zugesteht. Wenn im Tarifbereich leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich „on top“ vereinbart wurde, kann für die Beamtinnen und Beamten nichts anderes gelten.

 

Die Entscheidungen der Landesregierung und der Gesetzgeber in Bezug auf die Tarifentwicklung und die Diäten- und Aufwandsentschädigungen aus jüngster Vergangenheit lassen hoffen, dass die Benachteiligung einer der Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst Thüringens ausgeschlossen werden kann.

 

"Ich sehe diese Entscheidungen als Teil einer logischen Kette, die in einer zeitnahen Besoldungsanpassung mündet und somit auch die Beamtinnen und Beamten des Freistaates an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben lässt“, so Burkhard Zamboni, Vorsitzender des Arbeitskreises Dienstrecht im tbb.

 

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28/01 2007:
Erster Erfolg für den tbb!

Termine für die Einmalzahlungen werden vorgezogen


Am 4. Dezember 2006 fand ein Gespräch zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten in der Staatskanzlei statt. Beteiligt waren der Ministerpräsident, die Finanzministerin, deren Berater und die Landesleitung des tbb.

 
In dem Gespräch sicherte Finanzministerin Diezel nach zähem Ringen mit dem Dienstrechtsexperten des tbb Burkhard Zamboni zu, den Auszahlungszeitpunkt der ersten Einmalzahlung an die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Thüringen in Höhe von 250,--€ dahingehend überprüfen zu lassen, diesen – entsprechend der Forderung des tbb – auf den Zeitpunkt unmittelbar nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – voraussichtlich 1. Mai 2007 – zu terminieren.

 
In einem anderen Gespräch mit der SPD- Fraktion sicherte der SPD- Fraktionsvorsitzende Christoph Matschie Helmut Liebermann zu, die Forderungen des tbb auf ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren verbunden mit dem Antrag auf Vorziehen des Auszahlungszeitpunktes der Einmalzahlungen zu unterstützen.

 
Inzwischen wurde im Landtag den Forderungen des tbb nach einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses hinsichtlich des Auszahlungszeitpunktes entsprochen.

 
Der Thüringer Landtag hat heute, am Freitag, dem 26. Januar 2007, einstimmig beschlossen, dass die Einmalzahlungen zum 1. April und zum 1. Oktober 2007 ausgezahlt werden, und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, erst zum 1. Juni und zum 1. Dezember 2007!

 
Die Verhandlungen mit der Landesregierung erweisen sich vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Freistaates Thüringen als sehr schwierig.

 
Auch die Einsicht der Landesregierung, dass eine Forderung durchaus berechtigt ist, führt nicht zwangsläufig dazu, dass dieser auch entsprochen wird. Der CDU-Abgeordnete Mike Mohring (Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses) betonte hierzu im Parlament, dass sich die Vorstellungen des tbb von denen der Landesregierung bzw. der CDU-Fraktion erheblich unterscheiden. Während das am Freitag beschlossene Vorschaltgesetz als erster Schritt der wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten im Landeshaushalt mit etwa 16 Millionen Euro zu Buche schlägt, würde die Erfüllung der tbb-Forderungen im Jahr 2007 92 sowie 2008 und 2009 je 102 Millionen Euro kosten.

 
Der tbb wird daher Wege suchen müssen, die eine Abkopplung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung, die zur Zeit bei über 3% liegt, verhindert. Im Bereich der Einmalzahlungen ist ein erster kleiner Erfolg zu verbuchen, das Schwierigste liegt aber noch vor uns, die Verhandlungen zur Besoldungsanpassung!

 
Während im Tarifbereich mittlerweile geklärt ist, dass die Entgelte zum 1. Mai 2008 um 2,9% angehoben werden und zusätzlich („on top“) 1% der Entgeltsumme ab 2007 als leistungsbezogene Entgeltbestandteile auszuzahlen sind, wollte sich die Landesregierung diesbezüglich noch nicht festlegen.

 
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen hat sein diesbezügliches aktualisiertes Forderungspapier mittlerweile der Landesregierung zugestellt. Es ist erkennbar, dass die Verhandlungen zu diesem zweiten Schritt der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten noch schwieriger werden dürften.

 
Dennoch: „Packen wir es an!“

 

Beiträge der Abgeordneten in der Landtagsdebatte zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Die Mitgliederinfo als pdf-Datei herunterladen.

 


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Letzte Änderung: 19.06.2009 RSS    | Seite empfehlen | Druckansicht | pdf-Ansicht | Impressum