tlv thüringer lehrerverband
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Kompetenznetzwerk Schule


17/03 2006:
tlv Gruppendiensthaftpflichtversicherung

 

Für die Mitglieder des tlv thüringer lehrerverband besteht eine Gruppendiensthaftpflichtversicherung bei der DBV - Winterthur. Es ist kein gesonderter Vertragsabschluss nötig. Mit der Zahlung des tlv Mitgliedsbeitrags ist der Versicherungsschutz gewährleistet.

 

Allgemeine Hinweise:

  • Die Diensthaftpflicht leistet bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Mitgliedes.
  • Sie hat gleichzeitig eine Rechtsschutzfunktion zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
  • Es muss ein schriftlicher Bescheid über die Forderung der Zahlung vorliegen (meistens
  • im Ergebnis einer Disziplinaruntersuchung).

Was ist versichert?

  • Personen- und Sachschäden bis 5.000.000 €
  • Vermögensschäden bis 50.000 €
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 50.000 €
  • Schäden am Eigentum der Schule bis 5.000 €

Lesen Sie dazu auch den Hinweis in der "Thüringer Schule".

 


Verhaltensgrundsätze im Schadensfall

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Neuschaden-Fax

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Letzte Änderung: 03.09.2010 RSS    | Seite empfehlen | Druckansicht | pdf-Ansicht | Impressum