17/03 2006: tlv Gruppendiensthaftpflichtversicherung
Für die Mitglieder des tlv thüringer lehrerverband besteht eine Gruppendiensthaftpflichtversicherung bei der DBV - Winterthur. Es ist kein gesonderter Vertragsabschluss nötig. Mit der Zahlung des tlv Mitgliedsbeitrags ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
Allgemeine Hinweise:
- Die Diensthaftpflicht leistet bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Mitgliedes.
- Sie hat gleichzeitig eine Rechtsschutzfunktion zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
- Es muss ein schriftlicher Bescheid über die Forderung der Zahlung vorliegen (meistens
- im Ergebnis einer Disziplinaruntersuchung).
Was ist versichert?
- Personen- und Sachschäden bis 5.000.000 €
- Vermögensschäden bis 50.000 €
- Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 50.000 €
- Schäden am Eigentum der Schule bis 5.000 €
Lesen Sie dazu auch den Hinweis in der "Thüringer Schule".
 Verhaltensgrundsätze im Schadensfall
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