13/04 2006:
Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar zur Teilzeitverbeamtung

 

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13/04 2006:
Reaktionen auf Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar zur Teilzeitverbeamtung

 

Hier die ersten Stimmen auf das Urteil zur Teilzeitverbeamtung des Verwaltungsgeichtes Weimar.


13/04 2006:
Pressedienst des tbb vom 12.04.06

Rechtssicherheit bei Teilzeitverbeamtung der Lehrer herstellen

 

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 31.01.2006

 

„Es gibt gute Gründe dafür anzunehmen, dass das Urteil vom 31.01.2006 höchstrichterlich keinen Bestand haben wird“, kommentierte der Landesvorsitzende des tbb Helmut Liebermann heute die Bekanntgabe der Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar zur Rechtswidrigkeit der Einstellungsteilzeit für Lehrer. Immerhin war die Einräumung der Möglichkeit, Ernennungen zu Beamten auch in Teilzeit vornehmen zu können, an strenge Maßstäbe gebunden, mit deren Einhaltung das Grundprinzip der vollen Alimentation nicht verletzt würde.

 

Konkret hatte der Bundesgesetzgeber den Ländern die Auflage erteilt, Ernennungen zu Beamten in Teilzeit nur befristet zuzulassen, solange ein sachlicher Grund dafür gegeben ist, und die Teilzeit im Einzelfall ebenfalls zu befristen. Diese Auflagen wurden in Thüringen erfüllt. Ab 1. Januar 2007 erlaubt das Thüringer Beamtengesetz nur noch Ernennungen zu Beamten in Vollzeit. Der tbb hatte sich von Anfang an für die Möglichkeit der Verbeamtung auch von Lehrerinnen und Lehrern ausgesprochen und in dem befristeten Verfahren der Teilzeitverbeamtung eine akzeptable Lösung gesehen.

 

„Eventuelle Ansprüche, die den Mitgliedern des tbb bei einer höchstrichterlichen Bestätigung dieses Urteils entstehen könnten, werden gewahrt“, erklärte Liebermann weiter. Hierzu werde der tbb mit dem Thüringer Kultusministerium verhandeln, um wenig aufwändige Lösungen zu finden.

 

Von besonderer Wichtigkeit wäre für den Fall einer höchstrichterlichen Bestätigung des Urteils ebenso, dass damit keine weitere Spaltung der Lehrerschaft eintreten dürfe. Der Freistaat stehe dann in der Verantwortung, adäquate Lösungen für alle Pädagoginnen und Pädagogen zu schaffen, unabhängig von ihrem Status.

 

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SPD-Bildungspolitiker Döring: "Urteil zu Lehrerverbeamtung ist eine Ohrfeige fürs Kultusministerium"

Vorgehen grenzt an Erpressung

 

Als "deutliche und verdiente Ohrfeige für das Thüringer Kultusministerium" bewertet Hans-Jürgen Döring, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, das heute bekannt gewordene Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar zur Teilzeitverbeamtung eines Thüringer Lehrers. Das Gericht hatte das vom Ministerium praktizierte Verfahren, die Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Beamten an den Lehrer davon abhängig zu machen, dass ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt wird, als rechtswidrig verworfen. "Ich halte das Vorgehen des Kultusministeriums in dieser Angelegenheit für äußerst fragwürdig, da es für mich geradezu an Erpressung grenzt", sagt Döring.

 

Mit seinem unprofessionellen Handeln habe das Ministerium weitere Unruhe in die Lehrerkollegien getragen. Eventuell drohe dem Land nun eine Fülle von Einzelklagen ebenfalls betroffener anderer Lehrer. Bis diese entschieden seien, werde unter Thüringens verbeamteten Pädagogen erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen.

 

Döring rief das Kultusministerium zugleich auf, gegen das Weimarer Urteil nicht in Berufung zu gehen. *Das Ministerium muss die Rechtswidrigkeit seines bisherigen Handelns anerkennen und rasch praktikable Lösungen für die betroffenen Lehrer finden", sagte Döring.

 

Marion Wolf

Pressesprecherin

Erfurt, 12. April 2006

 


TLZ vom 13.04.06

Lehrer keine Teilzeit-Beamten

 

Weimar. (dpa/tlz) Thüringer Lehrer dürfen für ihre Verbeamtung nicht zu Teilzeitbeschäftigung gezwungen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar und gab damit der Klage eines Lehrers statt.

Um überhaupt verbeamtet zu werden, hatte sich der Mann mit der vom Land eingeräumten Teilzeitverbeamtung einverstanden erklärt, wünschte aber einen Vollzeit-Job. Dem Gericht zufolge wird die Wahlfreiheit auf Teil- oder Vollzeit unterlaufen, "wenn die Aushändigung der Ernennungsurkunde davon abhängig gemacht wird, dass ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt wurde." Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

Das Kultusministerium hat nach eigenen Angaben Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Insgesamt liefen etwa 30 Verfahren an verschiedenen Verwaltungsgerichten zu diesem Problem, sagte der Sprecher von Minister Jens Goebel, Detlef Baer. Thüringen habe etwa 6000 beamtete Lehrer in Teilzeit bei etwa 25 000 Lehrern.

 

Das Verwaltungsgericht Weimar erklärte, die Teilzeitbeschäftigung von Lehrern gegen ihren Willen verstoße gegen die verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätze des Berufsbeamtentums, heißt es in der Begründung. Das Land Thüringen sei nach der Verfassung verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie einen seinem Amt entsprechenden angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Durch den mit der Teilzeit verbundenen Verzicht sei jedoch die Sicherung des Lebensunterhalts und die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beamten gefährdet. Die Praxis der zwangsweisen Teilzeitbeschäftigung von beamteten Lehrern sei auch nicht durch die besondere Situation der neuen Länder zu rechtfertigen.

 

Das Land habe eine andere Rechtsauffassung, begründete Baer den Gang in die Berufung. "Zwangsweise Verbeamtung sehen wir nicht." Alle Lehrer seien angestellt gewesen und hätten dies auch bleiben können. Zudem sei die Teilzeitverbeamtung nicht auf Lebenszeit, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen. Wie auch ihre teilzeitarbeitenden angestellten Kollegen würden sie nach bestimmter Zeit wieder voll arbeiten. "Sie werden dann auch Vollzeitbeamte."

i Aktenzeichen: 4 K 130/05

12.04.2006

 


13/04 2006:
TA vom 13.04.06

 

Wacklig

Das schlug ein. Das Verwaltungsgericht in Weimar machte gestern sein Urteil öffentlich, nach dem eine zwangsweise Teilzeitarbeit für verbeamtete Lehrer rechtswidrig ist.

 

THÜRINGEN. Geklagt hatte ein Lehrer, der sich zwar mit der vom Land eingeräumten Teilzeitverbeamtung einverstanden erklärt hatte. Er wollte aber weiter voll beschäftigt werden. Das Gericht gab ihm Recht. Es argumentierte, die in Thüringen übliche Praxis verstoße gegen das Berufsbeamtentum. Das Land sei danach verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie "einen seinem Amt entsprechenden Lebensunterhalt zu gewähren". Durch den mit der Teilzeitbeschäftigung verbundenen Gehaltsverzicht sei dies gefährdet, und Sonderbedingungen im deutschen Osten gälten da auch nicht. Insgesamt 30 teilzeitbeamtete Thüringer Lehrer haben geklagt, dies ist nun das erste Urteil dazu.

 

Das sei "ein echter Hammer", kommentierten gestern Thüringer Beamtenbund und Lehrergewerkschaft GEW einstimmig. Immerhin wurden seit 1996 laut Thüringer Beamtenbund rund 10 000 Lehrer aus allen Schularten im Freistaat zu jenen Teilzeitbeamten gemacht. Bis Dezember 2006 sollte diese Möglichkeit für einige Lehrer bestehen. Häufig beneidet von angestellten Kollegen, die zu alt waren oder einfach das Angebot nicht bekamen. Noch dazu wurden die beamteten Lehrer über einige Jahre um einige Prozentpunkte mehr beschäftigt als angestellte. Nun aber könnten Letztere doppelt die Verlierer sein.

 

Denn falls das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, auch in Kraft tritt, dann müssen die Teilzeitbeamten unter den Lehrern plötzlich vom Land voll beschäftigt werden. Dann hätte es plötzlich einen gewaltigen Lehrerpersonal-Überhang. Rund 2500 Stellen, so schätzt GEW-Landeschef Jürgen Röhreich. Und dann sind die angestellten Lehrer diejenigen, die diesmal nicht nur ein bisschen neidisch, sondern mächtig angeschmiert wären. Zwar hat das Land allen Lehrern im Floating Kündigungsschutz zugesagt, aber einige nahmen das Modell nicht an, und ab 2010 läuft es auch aus.

 

Im Kultusministerium will man über mögliche Folgen des Urteils besser noch nicht reden. Man sei erst mal vor dem Oberverwaltungsgericht Jena in Berufung gegangen, heißt es, und sehe den Fall überhaupt ganz anders. Es wird argumentiert, man habe Bestimmungen zu dem diffizilen Teilzeitbeamtentum im Beamtenrechtsrahmengesetz angepasst und alle Auflagen des Bundes erfüllt.

 

Mancher meint jedoch, sich gut an ein juristisches Gutachten von 1996 zu erinnern. Schon damals hieß es, die Konstruktion der Lehrer-Teilzeitbeamten stehe auf wackligen Füßen. Die nun einknicken könnten.

Von Angelika REISER-FISCHER

12.04.2006

 


13/04 2006:
MDR 1 RADIO THÜRINGEN

Weimar: Einstellungsteilzeit für Lehrer-Verbeamtung rechtswidrig

 

Thüringer Lehrer dürfen vor der Übernahme in den Beamtenstatus nicht zu Teilzeit-Arbeit verpflichtet werden.

Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar. Es gab damit der Klage eines Lehrers statt. Die Richter urteilten, eine Teilzeit-Beschäftigung von Lehrern gegen ihren Willen verstoße gegen die Verfassung. Einem Berufsbeamten müsse ein angemessener Lebensunterhalt gewährleistet werden.

Das Thüringer Kultusministerium hat nach eigenen Angaben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Insgesamt laufen nach Angaben eines Sprechers etwa 30 Verfahren an verschiedenen Verwaltungsgerichten zu diesem Problem. Thüringen hat etwa 6.000 beamtete Lehrer in Teilzeit bei rund 25.000 Lehrern insgesamt.

 

12. April 2006 | 20:42



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