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17/12 2008: Schlüsselversicherung für das Schulhaus
Hier ist die gesetzliche Haftpflicht an dem Abhandenkommen von zu dienstlichen Zwecken überlassenen Schlüsseln (auch General- und Hauptschlüssel für zentrale Schließanlagen sowie Codecards), die sich rechtmäßig im Besitz der Mitglieder befunden haben, versichert.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Objektschutz bis zu 14 Tagen). Die Deckungssumme beträgt bis zu 50.000 Euro.
Ausgeschlossen sind:
Schäden am Eigentum der Schule
Die Deckungssumme beträgt hier bis zu 5.000 Euro. Es sind Schäden am Eigentum der Schule versichert. Gleichzeitig gilt dieser Teil der Diensthaftpflicht auch für von Dritten zum Schulbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen. Lesen Sie dazu auch den Hinweis in der "Thüringer Schule".
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