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tlv fordert Verlängerung der Altersteilzeit Die Übertragung des vom tbb beamtenbund und tarifunion thüringen geforderten 'Dreierpaketes' auf den Lehrerbereich stößt beim tlv auf gemischte Gefühle
"Der tlv thüringer lehrerverband betrachtet die Übertragung des mit Pressedienst vom 28. April 2009 vom tbb beamtenbund und tarifunion thüringen geforderten "Dreierpaketes" auf den Lehrerbereich mit gemischten Gefühlen", so der tlv Chef Rolf Busch.
"Entsprechend der durch den tlv in Zusammenarbeit mit Prof. Schaarschmidt von der Uni Potsdam durchgeführten Lehrergesundheitsstudie wirkt sich der Lehrerberuf derart belastend auf den Gesundheitszustand der Beschäftigten aus, dass aus Sicht des tlv für diesen Berufszweig eher eine niedrigere besondere Pensionsgrenze angezeigt ist, so wie bei anderen besonders gesundheitlich belasteten Berufsgruppen wie Polizisten und Feuerwehrleute", so Busch weiter. "Ob 66- bzw. 67-jährige Lehrkräfte im Klassenzimmer die passende Antwort auf die Frage sind, wie die Bildungsoffensive in Thüringen aussehen könnte?" fragt sich der tlv Chef.
"Eine auf die Freiwilligkeit der Beschäftigten basierende Erhöhung der Regelaltersgrenze für Lehrkräfte bei gleichzeitiger Rückführung der 42-Stundenwoche auf 40 Stunden sowie die Fortführung der Altersteilzeitregelungen über das Jahr 2009 hinaus, wären ein Schritt in die richtige Richtung", so dazu der stellv. Landesvorsitzende des tlv, Axel Freyer.
Insbesondere die zum 31.12.2009 auslaufenden Regelungen zur Altersteilzeit bringen Probleme mit sich.
Die Durchführungsbestimmungen des TKM für die Lehrkräfte, insbesondere für die nach dem 31.07.1954 Geborenen, verstärken die vom tbb bemängelte Versorgungslücke, da diese Bestimmungen dazu führen, dass diese Kolleginnen und Kollegen in aller Regel die Altersteilzeit vor der Vollendung des 65. Lebensjahres beenden müssen. Dies hat zur Folge, dass ca. ein Jahr bzw. länger lediglich die Versorgung, nicht aber die gesetzliche Rente gezahlt wird.
"Der tlv fordert das TKM auf, die Durchführungsbestimmungen dahingehend zu ändern, dass die Beschäftigten Altersteilzeit bis zur Regelaltersgrenze für verbeamtete Lehrkräfte (Ende des Schuljahres, indem der Beamte das 65. Lebensjahr vollendet) in Anspruch nehmen können, um somit die Versorgungslücke weitgehend zu schließen. Noch besser wäre ein eindeutiges Signal der Landesregierung, die Altersteilzeitregelungen auch über den 31. Dezember 2009 hinaus, wie in Bayern praktiziert, fortzuführen. Dann könnten diese Beschäftigten gegebenenfalls noch ein Jahr mit dem Beginn der Altersteilzeit warten und für die ab dem 01.01.1955 Geborenen erschlösse sich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von ATZ neu", so der tlv Vize weiter.
V.i.S.d.P.: Axel Freyer, stellvertretender Landesvorsitzender, 0162 1615761
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