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07/11 2011:
Urheberrecht in Schulen: Vorbereitungen für disziplinarische Maßnahmen in Thüringen längst getroffen?

 

Der tlv fordert die unverzügliche Rücknahme der Thüringer Dienstanweisung(1) in Sachen Urheberrecht an Thüringer Schulen durch das Thüringer Kultusministerium. In der öffentlichen Diskussion um den sogenannten Schultrojaner scheint im Moment durch das Ministerium der Eindruck erweckt zu werden, dass die Thüringer Lehrpersonen weder im Visier von Überprüfungen noch Ziel dienstrechtlicher Konsequenzen seien.

 

Die vom Staatssekretär Prof. Dr. Merten erlassene Dienstanweisung vom 9. Juni 2011 geht deutlich über die Vorgaben des umstrittenen Vertrages zwischen der Kultusministerkonferenz und den Rechteinhabern der Verlage hinaus. Dort ist zwar geregelt, dass die Länder zum Erlassen von verbindlichen Vorgaben verpflichtet (2) sind, aber nicht, dass zeitaufwendige Erfassungslisten zu führen sind.

 

Dem tlv erschließt sich kein anderer Sinn, als die lückenlose Kontrolle mit dem Ziel des verbindlichen Nachweises für jede einzelne Kopie in der Schule.

 

Was außer der Vorbereitung dienstrechtlicher Konsequenzen, soll mit der Formulierung: "...Dazu ist von jeder Lehrkraft eine Übersicht zu führen, in der fortlaufend eingetragen wird, was, wann, aus welcher Quelle in welcher Anzahl kopiert wurde. Diese Übersichten sind von der Schulleitung regelmäßig zu prüfen. ..." in der oben genannten Thüringer Dienstanweisung erreicht werden?

 

Solche umfangreichen und bürokratischen Verfahren zur Umsetzung des Vertrages zum Urheberrecht in Schulen sind dem tlv aus keinem anderen Bundesland bekannt. Darüber hinaus stellt das Führen und Kontrollieren dieser Listen eine weitere Mehrbelastung der Thüringer Schulen dar. Statt endlich für Entlastung und ausreichend Mittel für die Beschaffung von modernen Lehr- und Lernmitteln zu sorgen, werden durch das Ministerium den Schulen immer neue Aufgaben aufgedrückt, ohne dass irgendetwas weggelassen werden darf.

 

Der tlv fordert nun zumindest die Rücknahme des Führens der Listen in der Dienstanweisung.

 

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(1) Dienstanweisung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Einhaltung des Urheberrechts im Sinne des Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG an den Thüringer Schulen vom 09.11.2011: http://www.urheberrecht.th.schule.de/downloads/20110517dienstanweisungumsetzunggesamtvertrag.pdf

 

(2) Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG: http://www.urheberrecht.th.schule.de/downloads/20110615gesamtvertragtext.pdf

 

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Letzte Änderung: 26.01.2012 RSS    | Seite empfehlen | Druckansicht | pdf-Ansicht | Impressum