tlv Diensthaftpflichtversicherung

Gruppendiensthaftpflichtversicherung

Für die Mitglieder des tlv thüringer lehrerverband besteht eine Gruppendiensthaftpflichtversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG. Es ist kein gesonderter Vertragsabschluss nötig. Mit der Zahlung des tlv Mitgliedsbeitrags ist der Versicherungsschutz gewährleistet.

Die Diensthaftpflicht leistet bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Mitgliedes (siehe Formular „Verhaltensgrundsätze“). Sie hat gleichzeitig eine Rechtsschutzfunktion zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Es muss ein schriftlicher Bescheid über die Forderung der Zahlung vorliegen (meistens im Ergebnis einer Disziplinaruntersuchung).

Was ist versichert?

Personen- und Sachschaden
bis 5.000.000 €

Vermögensschäden
bis 50.000 €

Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
bis 50.000 €

Schäden am Eigentum der Schule
bis 5.000 €

tlv Schlüsselversicherung

für das Schulhaus

Hier ist die gesetzliche Haftpflicht an dem Abhandenkommen von zu dienstlichen Zwecken überlassenen Schlüsseln (auch General- und Hauptschlüssel für zentrale Schließanlagen sowie Codecards), die sich rechtmäßig im Besitz der Mitglieder befunden haben, versichert.

Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Objektschutz bis zu 14 Tagen). Die Deckungssumme beträgt bis zu 50.000 Euro.

Ausgeschlossen sind:

Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes z. B. wegen Einbruchs

die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln

Schäden am Eigentum der Schule

Die Deckungssumme beträgt hier bis zu 5.000 Euro. Es sind Schäden am Eigentum der Schule versichert. Gleichzeitig gilt dieser Teil der Diensthaftpflicht auch für von Dritten zum Schulbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen.

Formular Neuschaden
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Verhaltensgrundsätze
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