Aktueller Stand: Klageerhebung – Amtsangemessene Alimentation

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur amtsangemessenen Alimentation informieren wir Sie im Auftrag des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen e. V. hiermit über den aktuellen Stand zur Klageerhebung:

Die gemeinschaftliche Erkenntnis, nur noch mit gerichtlichen Schritten weiterzukommen, führte nach einem Beschluss im tbb-Landeshauptvorstand im Oktober 2021 zu einer außergewöhnlichen solidarischen Unterstützung durch die Fachgewerkschaften. (Fast) alle gaben entsprechend ihrer Mitgliederzahlen Gelder, um die Kosten für ausgewählte Klagen von Mitgliedern der Fachgewerkschaften übernehmen zu können.

Die tbb-Landesleitung präzisierte durch einen Beschluss, mindestens 3 Klagen (eine in jedem Gerichtsbezirk) zu finanzieren. Die Auswahl der Musterkläger*innen ergibt sich aus der Meldung der Verbände an den tbb bis zum 21.02.2022. Das Landesamt für Finanzen hatte bereits im März begonnen, die Widerspruchsführer*innen aufzufordern, ihre Widersprüche zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang sind zehntausende Schreiben durch das Landesamt versandt worden. Dies sind jedoch noch keine für eine Klageerhebung nutzbaren Bescheide. (Der tbb informiert hier darüber.)

Vorerst hat das Landesamt nur einige wenige „echte“ Widerspruchsbescheide erlassen. Glücklicherweise befanden sich darunter bereits Kolleg*innen, die in einer der Fachgewerkschaften organisiert sind.

Der tbb hat die ersten zwei Klagen über die Rechtsanwaltskanzlei Wiese und Kollegen in Erfurt an den Verwaltungsgerichten Weimar (4 K 720/22 We) und Gera (Az.: 1 K 433/22 Ge) erhoben. Die beiden Klageführer stammen aus dem mittleren sowie dem höheren Dienst. Nahezu täglich erreichen den tbb Anrufe Klagewilliger, die privat gegen ihre Alimentation den Klageweg beschreiten wollen. Zahlreiche Personen sind auch in den Gewerkschaften und Interessenverbänden organisiert.

Kennen oder haben Sie auch klagewillige Kolleginnen und Kollegen?

Wenn ja, bitte teilen Sie uns den Namen mit. Informieren Sie auch diese Personen über die Aktenzeichen der vom tbb geführten Klagen, da der tbb diese – wie angekündigt – als Musterklagen führen will.

Herzliche Grüße

Ihr tlv thüringer lehrerverband