Eingruppierung von Regelschullehrer/-innen in A 13/ E 13

Am 29. November 2016 hatten der tbb für seine Lehrerverbände und die GEW in einem gemeinsamen Schreiben das Thüringer Finanzministerium und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu einem Gespräch über die zukünftige Eingruppierung der Regelschullehrer/-innen aufgefordert.

Die Antwortschreiben beider Ministerien waren nicht besonders vielversprechend, so dass beide Gewerkschaften ihre Gesprächsaufforderung am 7. März 2017 erneuerten. Ziel des Gespräches sollte weiterhin die Eingruppierung der Regelschullehrer ins Eingangs-amt A 13 bzw. E 13 sein.

Für Montag, den 3. April 2017 waren beide Gewerkschaften von den beiden Ministerien zu einem Gespräch in die Thüringer Staatskanzlei eingeladen. Ausführlich legten die Gesprächsteilnehmer/-innen die Situation im Bereich der Regelschule dar, warben für attraktive Beschäftigungsbedingungen und verabredeten, sich über ein Maßnahmepaket zur Entlastung von Lehrer/-innen aller Schularten zu verständigen.

Zur Frage der Eingruppierung der Regelschullehrer/-innen in die A 13/ E 13 legten Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff als kommissarischer Leiter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und Heike Taubert als Finanzministerin zwei Vorschläge auf den Tisch.

  • Vorschlag 1:
    Gewährung einer nicht ruhegehaltfähigen Zulage in Höhe von
    40 % des Differenzbetrags bis A 13/ E 13 für alle Regelschullehrer/-innen

  • Vorschlag 2:
    Ruhegehaltfähige Zulage in voller Höhe bis zur A 13/ E 13, aber nur für Regelschullehrer/-innen an Gemeinschaftsschulen

Diese Vorschläge werden nun in ihren gewerkschaftlichen Gremien beraten. Ob es zu einem weiteren Gespräch kommt, hängt u.a. davon ab, wie die Interessenvertretungen die Vorschläge bewerten. Es geht in erster Linie um die Wertschätzung der Arbeit von Regelschullehrer/-innen und die Attraktivität der Regelschule auch für Lehramtsstudierende. Dafür werden wir uns in den Gremien und bei weiteren Gesprächen gemeinsam einsetzen.