Entgelterhöhung

Welche Entgelt-Erhöhungen sind vereinbart worden?
Alle Beschäftigten erhalten rückwirkend zum 1. März 2015 tabellenwirksam 2,1 Prozent mehr Entgelt. Ab 1. März 2016 werden die Tabellenentgelte um weitere 2,3 Prozent erhöht. Ergibt die Erhöhung um 2,3 Prozent weniger als 75 Euro, so wird das Tabellenentgelt mindestens um 75 Euro erhöht.

Wie vollzieht sich die Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an das Tarifgebiet West?
Die Staffelung zur Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L („Weihnachtsgeld“) wird im Tarifgebiet Ost in fünf Schritten ab dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2019 an die jeweilige Höhe der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West wie folgt angeglichen: