Kein Abschluss, keine wirklichen Fortschritte nach der 3. Runde

„Drei Verhandlungsrunden und null Ergebnisse – so einfach lassen sich die Verhandlungen mit den Ländern bilanzieren“, fasst dbb-Verhandlungsführer Willi Russ den Verhandlungsverlauf am 16./17. März 2015 in Potsdam zusammen. „Es liegt schlichtweg am fehlenden Einigungswillen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Länder wollen Topleistung zum Billigpreis. Die sture Haltung der Länder hat die Verhandlungen in die Sackgasse geführt.“ Die Folge: Wir müssen den Druck erhöhen! Jetzt! Bundesweit! Arbeitnehmer und Beamte!

Problembereich Entgelterhöhung

Hier liegt noch immer kein konkretes Angebot vor. Die Arbeitgeber mauern! Wir haben angekündigt, den Druck zu erhöhen. Wir werden den Druck erhöhen – Arbeitnehmer und Beamte! „Die Arbeitgeber waren bei diesem Thema nicht aussagefähig. Die jetzt fällige vierte Verhandlungsrunde wird von den Arbeitgebern gebraucht, weil sie Druck von 15 Ministerpräsidenten bekommen. Bis zum 28. März 2015 muss die TdL endlich mal ihre Hausaufgaben machen“, machte Russ deutlich, wer das Nichtergebnis zu verantworten hat.

Problembereich Entgeltordnung Lehrkräfte

Die Arbeitgeber haben ein Konzept zur Entgeltordnung Lehrkräfte vorgelegt, was aber die Angleichung der Bewertungsunterschiede zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Beamtinnen/Beamten auf den Sankt-Nimmerleinstag verschiebt. Das ist keine Grundlage für eine umfassende Lehrer-Entgeltordnung.

„Ohne perspektivischen Einstieg in die Paralleltabelle mit einem definierten Endpunkt ist das vorgelegte Papier der Arbeitgeber nicht mehrheitsfähig“, sagte Bernd Fröhlich, stellvertretender tlv Landesvorsitzender und Mitglied der dbb Verhandlungskommission zum Stand der Tarifverhandlungen am Abend in Potsdam.

Problembereich Zusatzversorgung

Auch in der dritten Verhandlungsrunde am 16./17. März 2015 in Potsdam war die Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ein zentrales Thema. Aus Sicht der Arbeitgeber besteht Anpassungsbedarf bei der Zusatzversorgung, da aufgrund der ansteigenden Lebenserwartung die Sterbetafeln, die der Zusatzversorgung zugrunde liegen, nicht mehr aktuell sind („Biometrie“) und da aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase der Zinssatz von 3,25 Prozent für Beiträge in der Ansparphase und von 5,25 Prozent in der Rentenbezugsphase, die in die Altersfaktorentabelle eingerechnet sind, nicht erreicht werden können („Rechnungszins“). Die Arbeitgeberseite hat nun erneut Zugeständnisse der Gewerkschaften in dieser Frage gefordert. Die Gewerkschaften haben klargestellt, dass es keine Einschnitte bei der Leistung der Zusatzversorgung geben darf.

Der dbb fordert:

  • den Erhalt einer zukunftssicheren Betriebsrente auf einem auskömmlichen Niveau bei akzeptabler finanzieller Beteiligung der Beschäftigten
  • den Verzicht auf Einschnitte im Leistungsrecht
  • ein klares Bekenntnis der Arbeitgeber zum Punktemodell als Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst im Interesse der Beschäftigten, aber auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit um gute und motivierte Nachwuchskräfte

Sonderproblematik VBL Abrechnungsverband Ost

Konkreter Handlungsbedarf besteht beim Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Im Gegensatz zum Abrechnungsverband West handelt es sich beim Abrechnungsverband Ost um ein kapitalgedecktes System, das nur in geringem Umfang durch eine zusätzliche Umlage finanziert wird.

Die finanzielle Lage dieses Abrechnungsverbandes ist deshalb neben dem Beitragsaufkommen auch wesentlich vom Kapitalzins abhängig. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten ist im Abrechnungsverband Ost mittlerweile eine Unterdeckung von rund zwei Milliarden Euro entstanden, so dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Die Gewerkschaften haben deutlich gemacht, dass die Arbeitgeber hier besonders in der Verantwortung stehen, das Niveau der Betriebsrente für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den östlichen Bundesländern einheitlich mit dem Abrechnungsverband West und den kommunalen Zusatzversorgungskassen zu erhalten.

Die Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung zur finanziellen Absicherung ihrer Beschäftigten im Alter nachkommen. Die Betriebsrente ist kein geeignetes Mittel zur finanziellen Entlastung der Haushalte der Länder. Die Tarifbeschäftigten der Länder benötigen ihre Zusatzversorgung zur Sicherung eines angemessenen Einkommens im Rentenalter. Die Betriebsrente darf von den Arbeitgebern nicht als Druckmittel bei der Einkommensrunde missbraucht werden.

Wie geht’s weiter?

Russ klar und knapp: „Wir brauchen nun zweierlei! Erstens noch mehr Druck – bundesweit. Und zweitens baldige Verhandlungen. Die wird es geben und zwar am 28./29. März 2015. Wenn es uns gelingt, den aufgebauten Druck so hoch zu halten, wie in der zurückliegenden Streikphase, ist ein gutes Ergebnis machbar. Heute war das leider nicht möglich.“

Zur Unterstützung unserer Forderungen rufen wir alle Beschäftigten im Landesdienst in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Wir treffen uns am 24. März 2015, ab 12:00 Uhr, in Leipzig auf dem Augustusplatz, um gemeinsam zu demonstrieren!

Download Warnstreikaufruf