Landesregierung folgt dem Vorschlag des tbb

Ministerpräsident Bodo Ramelow teilte heute mit, dass die Landesregierung im Ergebnis der Beratungen des Koalitionsausschusses am vergangenen Sonntag sowie des Kabinetts am heutigen Dienstag die Anregung des beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) umsetzen wird, den geplanten dritten Schritt zur Besoldungsanpassung für Thüringer Landes- und Kommunalbeamte für 2017 nicht ins Besoldungsgesetz aufzunehmen.

Der tbb begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich. „Der Gedankenaustausch auf dem Beamtengipfel war wichtig. Die Landesregierung hat den Vorschlag des tbb aufgegriffen und damit einen großen Stolperstein aus dem Weg geräumt“, kommentierte tbb-Chef Helmut Liebermann diese Information.

Der tbb hatte neben der 6-monatigen Verzögerung der Anpassungsschritte in den Jahren 2015 und 2016 gemeinsam mit dem DGB besonders den vorgesehenen dritten Schritt für 2017 als unberechtigten Vorgriff auf das Ergebnis der nächsten Tarifverhandlungen kritisiert. Die Anregung des tbb, eine angemessene Erhöhung der Bezüge für Tarifbeschäftigte und Beamte als Planungsgröße in den Doppelhaushalt 2016/2017 einzustellen, wird seitens der Landesregierung ebenfalls umgesetzt werden.

Der Vorschlag der Landesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die etwa 33.000 Thüringer Landes- und Kommunalbeamten vom Beamtengipfel am 13. Mai hat damit noch den verbleibenden Inhalt:

1. Schritt:
ab 1. September 2015 (statt 1. März 2015) für Beamte und Versorgungsempfänger plus 1,9 Prozent (2,1 Prozent minus Versorgungsabschlag 0,2 Prozent), Anwärter plus 30 Euro

2. Schritt:
ab 1. September 2016 (statt 1. März 2016) für Beamte und Versorgungsempfänger plus 2,1 Prozent (2,3 Prozent minus Versorgungsabschlag 0,2 Prozent), mindestens jedoch 75 Euro, Anwärter plus 30 Euro

Der Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes wird in den nächsten Tagen mit den zeitversetzten Anpassungen für 2015 und 2016, aber ohne eine Vorgabe für 2017 dem Landtag zur Abstimmung zugeleitet.

Quelle: tbb