
Forderung des tlv zur Eingruppierung & Aufgabenbewältigung einer Sonderpädagogischen Fachkraft
Sehr geehrter Herr Minister Holter,
erfahrene Sonderpädagogische Fachkräfte erhalten als Lehrkräfte für ihre Tätigkeit eine Bezahlung nach EG 9a TV-L. Diese Eingruppierung entspricht spätestens seit der Anhebung der Grund- und Regelschullehrer nach EG 13/ A 13 nicht mehr den Anforderungen sowie dem Aufgabenprofil dieser Fachkräfte. Hier bedarf es einer finanziellen Anerkennung für ihre höherwertige Tätigkeit und die Möglichkeit einer Höhergruppierung mindestens nach EG 10.
Darüber hinaus muss das 2018 im Thüringer Besoldungsgesetz als kw (künftig wegfallen) gekennzeichnete Amt des „Sonderpädagogischen Oberassistenten“ wieder als Beförderungsamt, nunmehr nach EG11 ausgebracht werden.
Um dies zu erreichen bedarf es einer Änderung im Thüringer Besoldungsgesetz.
Aktuelle Rechtslage
Sonderpädagogische Fachkräfte sind nach § 34 Abs. 1 ThürSchulG Lehrkräfte. Nach § 44 TV-L (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte) finden damit im Angestellten-verhältnis die lehrkräftespezifische Tarifregelung Anwendung. Somit ergibt sich die Eingruppierung nicht nach SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) Tätigkeitsmerkmalen in TV-L Anlage A Teil II Abschnitt 20 (EntgO zum TV-L), sondern nach der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L). Für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis im jeweiligen Bundesland erfüllt sind (sogenannte „Erfüller“), ergibt sich die Eingruppierung nach II. 2 Abschnitt 1 EntgO-L Ziffer 2.3.3. aus Abschnitt 1 Absatz 1 Satz 3.
Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kommt nur in Betracht, wenn entsprechende Ämter ausgebracht sind. Für welche Lehrkräfte Ämter ausgebracht sind, ergibt sich aus Anlage 1 zum Thüringer Besoldungsgesetz – Besoldungsordnung A. Ob die Lehrkraft die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt, richtet sich nach den laufbahnrechtlichen Bestimmungen in Thüringen. Für die Anwendung des Abschnitts 1 kommt es nicht darauf an, ob im Land tatsächlich Verbeamtungen in diesem Amt vorgenommen werden.
Sonderpädagogische Fachkräfte sind in diesem Sinne Erfüller. Die Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnungen regelt dies in § 11 Nr. 1. Die in Thüringen zugeordnete Besoldungsgruppe ist gemäß Thüringer Besoldungsgesetz Anlage A die Besoldungsgruppe A9 „Sozialpädagogischer Assistent“, gegebenfalls mit Amtszulage nach Anlage 8 ThürBesG. Dieser entspricht nach Abschnitt 1 Absatz 1 Satz 3, sogenannter „Parallel- Tabelle“ der tariflichen Entgeltgruppe 9a zuzüglich Angleichungszulage.
Eine höhere Eingruppierung als in Entgeltgruppe 9a (künftig 9b mittels Angleichungszulage) kann durch die Hebung des Eingangsamtes im Thüringer Besoldungsgesetz – allerdings unter Wahrung der Amtszulage – durch tarifautomatischen Vollzug hergestellt werden.
Begründung der Höhergruppierung
In Thüringen gibt es circa 680 Sonderpädagogische Fachkräfte an 50 Förderschulen.
In den 1990er Jahren haben diese Fachkräfte berufsbegleitend eine Zusatzqualifikation für zwei Behinderungsrichtungen binnen 5 Jahren absolviert, schrieben zwei Hausarbeiten und legten je zwei theoretische und praktische Prüfungen ab. Erst danach wurde ihnen die Entgeltgruppe 9 gezahlt. Diese Bezahlung entspricht heute nicht mehr den jetzigen Aufgaben, die eine Sonderpädagogische Fachkraft zu bewältigen hat.
Seit 2008 sind durch die Arbeit im Gemeinsamen Unterricht und am Förderzentrum immer mehr Aufgaben hinzugekommen. So sind zum Beispiel die Behinderungsarten viel komplexer und spezifischer geworden. Die Schülerinnen und Schüler brauchen intensivere Förderungen. Jeder Schüler benötigt individuelle, zum Teil selbst angefertigte Arbeitsmaterialien. Die Fördermaßnahmen sowie deren Vor- und Nachbereitung führt die Sonderpädagogische Fachkraft eigenständig durch. Vertretungsstunden werden durch den erhöhten Lehrermangel immer öfter mitunter sogar dauerhaft von ihr abgedeckt, in der Regel stets ohne Doppelbesetzung in den Klassen. Trotzdem dürfen diese aber nur als Fördermaßnahme verbucht werden, obwohl die Sonderpädagogische Fachkraft analog eines Lehrers unterrichtet. Förderschullehrer, die ihnen bei der Arbeit im Gemeinsamen Unterricht helfen sollen, gibt es oftmals nicht.
Am 18.12.2019 erhielt der tlv thüringer lehrerverband vom TMBJS die Synopse zur Thüringer Schulordnung. Fristgerecht reichte der tlv im Februar 2020 seine Stellungnahme mit den Anmerkungen und Forderungen zur Überarbeitung u.a. der §§ 29a und 49 ein. Am 18.09.2020 wurde die Thüringer Schulordnung durch den Bildungsausschuss des Landtages beschlossen und rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft gesetzt, ohne die §§ 29a und 49 angepasst zu haben. Die Veröffentlichung hat zu Verärgerung und zahlreiche Reaktionen sowie Diskussionen in den Pädagogenteams an den Schulen geführt.
Zusätzlich wurden im § 29a die Aufgaben der Sonderpädagogischen Fachkraft beschrieben und um zwei Punkte erweitert, die Gutachtenfortschreibung und die Erstellung von Abschlussgutachten. Im § 49 wird die Sonderpädagogische Ferienbetreuung an den Netzwerkschulen und am Förderzentrum festgelegt. Die Teamarbeit mit den Lehrern, Erziehern, der Schulleitung, den Schulbegleitern, der Schulsozialarbeit, den Psychologen, den Ärzten, der Jugend- und Sozialhilfe, den Kinderheimen, den Eltern, den Pflegeeltern, den staatlich bestellten Betreuern und den medizinischen sowie therapeutischen Fachangestellten sind feste Bestandteile, die auch eine Sonderpädagogische Fachkraft in ihrem Aufgabenfeld wahrnehmen muss. An Dienstberatungen, Klassen- und Lehrerkonferenzen sowie Elternabenden nehmen Sonderpädagogische Fachkräfte ebenfalls teil und bringen sich konstruktiv ein. In den Steuergruppen und in unterschiedlichen Arbeitsgruppen des Kollegiums arbeiten sie aktiv mit und bereichern somit das Schulleben und die Schulentwicklung.
Es sind zahlreiche Aufgaben zusätzlich auf die Kolleginnen und Kollegen zugekommen, aber eine Honorierung erhalten sie dafür bislang aber nicht!
Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterstützung für die Anliegen der Sonderpädagogischen Fachkräfte in Thüringen. Sehr gern stehen wir für einen offenen, sachlichen und ergebnisorientierten Dialog zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anne-Katrin Leinhos
Stellvertretende Landesvorsitzende
tlv thüringer lehrerverband