Widerspruch wegen nicht amtsangemessener Alimentation

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach wie vor liegen dem Bundesverfassungsgericht Verfahren zu Fragen der amtsangemessenen Besoldung vor.

Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass auf der Homepage unseres Dachverbandes tbb beamtenbund und tarifunion thüringen zum Thema

„Widerspruch wegen nicht amtsangemessener Alimentation“

ein Artikel veröffentlicht ist.

Unter diesem Link finden sie alle notwendigen Informationen und wichtigen Hinweise.

Was ist zu beachten?

  1. Wahrung eventueller Ansprüche für das Kalenderjahr 2019 durch erneute Antragstellung,
  2. Amtsangemessene Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungs-fähigen Kindern,
  3. Widerspruchsbescheide gegen die Anträge auf amtsangemessene Alimentation aus dem Jahr 2018.

Sollte dies für sie relevant sein, stellen Sie mit den vorgegebenen Formularen den entsprechenden Antrag bis Ende dieses Jahres.

Ihr tlv-Team