Gewalt gegen Lehrer: Andere Länder, andere Lösungen

tlv verweist auf konstruktive Ansätze in Bayern, Sachsen und Saarland

Erfurt, 11.05.2018 – Im Umgang mit schulischer Gewalt verweist der tlv thüringer lehrerverband auf verschiedene Lösungsansätze in anderen Bundesländern. „Die Thüringer Landesregierung täte gut daran, sich bei den konstruktiven Ideen ihrer Kollegen Anregungen zu holen“, konstatiert der tlv-Landesvorsitzende Rolf Busch.

So seien etwa die von Bayerns neuem Ministerpräsidenten Söder in seiner Regierungserklärung vom 18. April versprochenen 500 Stellen für Sozialpädagogen und Schulpsychologen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Diese 500 Stellen sind explizit für die Bildung der dringend gebrauchten multiprofessionellen Teams vorgesehen“, so Busch. „Gleichzeitig werden aber auch 2000 neue Lehrer eingestellt. Wie es scheint, hat man in Bayern erkannt, dass auch die multiprofessionelle Vernetzung nur auf der Basis einer ausreichend starken Personaldecke an den Schulen funktionieren kann.“

Auch im Saarland werde laut Medienberichten derzeit ein Konzept zum Umgang mit schulischer Gewalt erarbeitet, führt der tlv-Landesvorsitzende weiter aus. „Nach den Sommerferien will dort die Landesregierung ein Maßnahmenpaket vorstellen. Dieses soll neben der Einrichtung von mobilen multiprofessionellen Teams für jeden Landkreis auch eine Anpassung der Lehrerausbildung beinhalten. Im Saarland hat man eingesehen, dass die Lehrerinnen und Lehrer schon während ihrer Ausbildung auf die sich verändernden Herausforderungen des Berufs vorbereitet werden müssen.

Nicht zuletzt sei das Thüringer Nachbarland Sachsen Anfang Mai einen bedeutenden Schritt gegangen, indem die Generalstaatsanwaltschaft verfügte, dass ihre Mitarbeiter Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige, die Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Soldaten oder andere Staatsbedienstete angegriffen haben sollen, praktisch nicht mehr einstellen dürfen. Künftig wird dort beispielsweise auch bei Verfahren wegen Beleidung konsequent ermittelt, selbst dann, wenn die zu erwartende Strafe gering ausfällt. „Die Verfügung soll vor allem Polizisten vor Übergriffen schützen“, so Busch. „Sie gilt jedoch auch für Angriffe gegen Lehrerinnen und Lehrer. Eine solche Konsequenz wäre auch in Thüringen wünschenswert.“