Klassenfahrtenstorno, Kurshalbjahre & mehr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

momentan haben Sie viel zu lesen, denn es hagelt Schreiben aus dem Ministerium, die verschiedene praktische Aspekte für den Schulalltag mit Covid-19 regeln sollen. Und trotzdem schreiben auch wir Ihnen heute erneut, weil es – so zeigen uns die zahlreichen Rückmeldungen unserer Mitglieder – einige Themen gibt, die vielen von Ihnen auf den Nägeln brennen.

1. Stornogebühren für die Klassenfahrten

Bei uns laufen die Drähte heiß, seitdem das Schreiben zum Umgang mit den Stornogebühren für die Klassenfahrten versandt wurde – zu Recht. Wir können den Frust 100%ig nachvollziehen und sind selbst mehr als enttäuscht, denn:

  • Wir haben bereits am 10. März erstmals beim Ministerium angefragt, was mit den Klassenfahrten wird.
  • Haben lange keine Antwort erhalten und deshalb mehrfach nachgefragt.
  • Schließlich gab es Anfang April auf der Website die Info, dass die Kosten vom Land übernommen werden, die Modalitäten aber geklärt werden müssten.
  • Da sich inzwischen die Fälle häuften, in denen die Stornorechnungen fällig wurden, hat unser Landesvorsitzender in der Telko mit Minister Holter am 29.04. explizit nachgefragt und bekam die Antwort, dass ein Schreiben zum Prozedere noch am selben Tag versendet würde.

Und jetzt das. Wir teilen die Auffassung, dass der vorgeschlagene Weg, die Stornos einzeln über die Eltern und volljährigen Schüler abzuwickeln, hochgradig praxisfremd und zudem eine völlig sinnfreie Mehrbelastung für die Schulen ist und haben dies dem Ministerium bereits signalisiert. Hier muss sehr dringend nachgebessert werden!

2. Kurshalbjahre der elften Klassen/Prüfungserleichterungen für Haupt- und Realschüler

Zu den Kurshalbjahren haben wir, nachdem einige Mitglieder uns dankenswerterweise direkt Rückmeldung gegeben haben, heute Nachmittag das folgende Statement an die Presse abgesetzt:

„Gestern haben wir von der Idee des Kultusministers erfahren, das Kurshalbjahr 11/2 ins neue Schuljahr hinein zu verlängern und damit die Kurshalbjahre 12/1 und 12/2 zu kürzen, um eventuell entstandene Nachteile für die zukünftigen Abiturienten auszugleichen. Die Rückmeldung aus unserer Mitgliedschaft zeigen jedoch recht eindeutig, dass die Lehrerinnen und Lehrer in den Gymnasien diesen Weg nicht gehen möchten. Sie tun derzeit alles, um die Elftklässler trotz der aktuellen Situation optimal auf das Abitur vorzubereiten. So findet der Präsenzunterricht an vielen Gymnasien derzeit schwerpunktmäßig für die elften Klassen und in den Prüfungsfächern statt. Auch die Klausurpläne werden trotz Corona eingehalten. Und die Kurshalbjahre 12/1 und 12/2, so die Meinung, sind ohnehin schon sehr kurz, sodass diese Maßnahme weitere Probleme nach sich ziehen würde, zum Beispiel mit Bewerbungsterminen. Dies sind natürlich keine statistisch validen Daten. Aber wir raten dem Kultusministerium dringend, sich mit den Betroffenen auszutauschen, bevor sie eine Entscheidung in diese Richtung treffen.“ Rolf Busch, Landesvorsitzender, tlv thüringer lehrerverband

Von den Vorschlägen für Prüfungserleichterungen für die Haupt- und Realschüler haben wir ebenfalls nur nebenbei erfahren. Dieser Mangel an Informationen ist auch für unsere Arbeit denkbar ungünstig.

3. Musikunterricht

Von den neuen Regelungen zum Musizieren im Klassenverband haben wir zunächst aus den Medien erfahren, bevor wir am 13.05. (und damit vermutlich später als die Schulleitungen) Informationen dazu aus dem Ministerium bekamen. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie unstet und unzuverlässig die Kommunikationsflüsse hier sind, und das, obwohl unser Landesvorsitzender nach wie vor jede Woche mit Minister Holter und der GEW-Landesvorsitzenden in eine Telefonkonferenz geht.  Uns ist bewusst, dass sich die Gegebenheiten – gerade bei diesem Thema – permanent ändern können. Aber ohne klare Abläufe in der Kommunikation und verlässliche Quellen für uns wird alles noch unnötig verkompliziert.

Dies ist nun der aktuelle Stand: Der Schulleiter trifft die Entscheidung zum Musikunterricht/Musizieren in der Schule und ergänzt hierzu den schulischen Corona-Hygieneplan entsprechend.

Ergänzend gab es folgende Hinweise:

  • kein Singen/Musizieren in geschlossenen Räumen
  • alternativ: Singen im Freien, Mindestabstand dabei 3 Meter
  • Bläserklassen überhaupt nicht, da neben Aerosolen auch Kondenswasser anfällt
  • Lernschwerpunkte entsprechend anders setzen
  • trotzdem erlaubt: Leistungsnachweise/fachpraktische Prüfungen als Einzelpräsentationen in entsprechend großen Räumlichkeiten, dabei Mund-Nasen-Schutz für Lehrer/Prüfer sowie Mindestabstand von 5 Metern zum vortragenden Schüler
  1. Verständnis statt DurchhalteparolenWir wissen, dass die meisten von Ihnen derzeit völlig am Limit sind, möglicherweise auch schon drüber. Sie kämpfen an so vielen Fronten gleichzeitig, und viele von Ihnen nehmen enorme Belastungen auf sich, um die Kinder und Jugendlichen jetzt nicht hängenzulassen. Trotzdem, so scheint es leider, werden Ihnen von der Politik immer wieder Steine in den ohnehin schon schwierigen Weg gelegt – das Stornoverfahren ist nur ein Beispiel dafür.

Trotzdem, oder vielmehr gerade deshalb unsere herzliche Bitte an Sie: Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Gesundheit unter all dem leidet. Gehen Sie keine für Sie nicht zumutbaren Risiken ein. So schwer die Lage auch ist, die Lösung darf nicht auf Kosten Ihrer Gesundheit gehen. Setzen Sie Grenzen, wenn das Machbare überschritten wird. Nichts ist so wichtig, so unverschiebbar, so gar nicht anders lösbar, dass es eine Gefährdung Ihrer Gesundheit rechtfertigt. Wir wissen, dass Sie Ihre Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Dennoch muss jetzt gelten: Was nicht geht, geht nicht.

Vom Kultusministerium – und das kommunizieren wir auch so – erwarten wir statt Durchhalteparolen echte Hilfe und Entlastungen. Wir halten uns mit öffentlichen Vorschlägen zurück, sind aber jederzeit gern bereit, unsere Expertise einzubringen, um zu praktikablen Lösungen zu finden. Für Hinweise hierzu sind wir Ihnen sehr dankbar.

Passen Sie gut auf sich auf!

Ihr tlv