Stornierte Klassenfahrten: tlv hält auch nach Gespräch an Kritik fest

Erfurt, 15.05.2020 – An seiner Kritik am Vorgehen zur Abwicklung der anfallenden Stornokosten für Klassenfahrten, die wegen der Covid-19-Pandemie abgesagt werden mussten, hält der tlv thüringer lehrerverband auch nach einem klärenden Gespräch mit dem Kultusministerium am 15. Mai fest. Der Austausch mit der Staatsekretärin im TMBJS, Dr. Julia Heesen, sei intensiv, konstruktiv und aufschlussreich gewesen, so der tlv-Landesvorsitzende Rolf Busch. „Die Staatssekretärin ist unserem Wunsch nach einem Gespräch umgehend nachgekommen und hat Verständnis für die Kritik geäußert. Allerdings hat sie auch deutlich gemacht, dass eine Änderung an dem für die Schulen sehr aufwendigen Verfahren aufgrund der derzeitigen juristischen Bedingungen in Thüringen nicht möglich ist.“

Lehrer und Schulleitungen seien „Sturm gelaufen“, so der tlv-Landesvorsitzende, nachdem am 13. Mai – sechs Wochen nach der Ankündigung einer Lösung für dieses Problem – die schriftliche Aufforderung an die Schulen erging, die anfallenden Stornierungskosten einzeln über die betroffenen Eltern abzuwickeln. Als Interessenvertretung habe der tlv deshalb umgehend die Initiative ergriffen und Kontakt zum Ministerium aufgenommen. „Das Gespräch mit Frau Dr. Heesen ergab jedoch, dass es keine Alternative für ein rechtssicheres Verfahren gibt. Das Thüringer Finanzministerium weigert sich seit vielen Jahren beharrlich, die Schulen mit eigenen Bankkonten auszustatten. Deshalb müssen die Eltern einzeln in Vorkasse gehen und bekommen dann das Geld einzeln vom Ministerium erstattet.“ Letztlich, so Busch, seien nicht die Schulen die Vertragspartner der Reiseveranstalter, sondern die Eltern – und selbiges gelte für die Erstattungsansprüche. „In gewisser Weise dient dieses Vorgehen also auch dem Schutz der Schulen.“ Weiterhin habe das Gespräch mit der Juristin Dr. Heesen ergeben, dass es zum Zweck der Vertragserfüllung statthaft sei, die Daten der Eltern an die Reiseveranstalter zu übermitteln, ohne damit gegen geltende Datenschutzrichtlinien zu verstoßen.

„Fehler von einst rächen sich jetzt bitter“

Der jetzige Zustand, davon ist Busch überzeugt, ist jedoch das Resultat lange zurückliegender Fehlentscheidungen. „Wir haben die bis heute gültige Verwaltungsvorschrift zum Lernen am anderen Ort damals schon im Vorfeld heftig kritisiert. Dass das Finanzministerium den Schulen keine eigenen Konten genehmigt, rächt sich jetzt bitter. Und auch die vorgeschriebenen Planungszeiträume sind gerade jetzt eigentlich unzumutbar: Wenn ein Lehrer mit seiner Klasse im Juni 2022 eine Abschlussfahrt unternehmen möchte, dann muss er diese bis zum 15. Dezember 2020 beantragen.“
Nach dem Gespräch sei klar, so der tlv- Landesvorsitzende, dass es momentan keine andere Möglichkeit gebe, die Stornierungskosten abzuwickeln. „Allerdings hat uns die Staatsekretärin zugesagt, die Verwaltungsvorschrift und das Verfahren insgesamt kritisch zu prüfen. Das Angebot, darüber erneut ins Gespräch zu kommen, nehmen wir gern an. Und so traurig es klingt: Bis zu einer Klärung empfiehlt es sich für die Schulen, von der Planung weiterer Klassenreisen Abstand zu nehmen, um sich nicht zusätzlichen Belastungen auszusetzen.“