Im Januar haben wir Sie gebeten, an einer kurzen Umfrage zum Thema „automatische Versetzung nach Klasse 5 und 7“ teilzunehmen. Diese ist in der aktuell noch geltenden Schulordnung (§ 51,1) mit folgendem Wortlaut verankert: „Ein Schüler der Klassenstufen 5 und 7 rückt in die nächsthöhere Klassenstufe auf.“

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