Amtsangemessene Alimentation

Jetzt Widerspruch einlegen!

Die Thüringer Landesregierung in Vertretung des Thüringer Finanzministeriums hat gegenüber dem Petitionsausschuss im Thüringer Landtag bestätigt, dass die Besoldung im Freistaat Thüringen derzeit verfassungswidrig ist und in der Vergangenheit verfassungswidrig war.

„Neben der relativen Besoldungsuntergrenze wurde die absolute Besoldungsuntergrenze bis zu Besoldungsgruppe A8 verletzt“, berichtete Olaf Becker, Petitionsführer, gegenüber den Abgeordneten im Petitionsausschuss zur Sitzung am 26. November 2020. Der Vertreter des Thüringer Finanzministeriums bestätigte diese Aussage.

…hier weiterlesen: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/default-a81155e32e/

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das heißt für Sie, aufgrund des besoldungsrechtlichen Abstandsgebotes sind auch alle weiteren, höheren Besoldungsgruppen mitbetroffen.

Eine allgemeine Verpflichtung des Dienstherrn zur rückwirkenden Behebung des Verfassungsverstoßes wird vom Bundesverfassungsgericht nicht gesehen. … Lediglich für Klage- und Widerspruchsführer sei eine rückwirkende Behebung notwendig (möglich).

Daher empfiehlt der tlv jedem Beamten in Thüringen, Widerspruch noch für das Jahr 2020 einzulegen. Dieses muss fristwahrend noch bis 31.12.2020 geschehen.

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Herzliche Grüße

Euer tlv-Team