Änderungen Mitgliederdaten – Beitragsnachweis

Andere Adresse?

Mehr Geld – andere Entgelt-/Besoldungsgruppe?

In Altersteilzeit oder Elternzeit?

Andere Schule?

Liebes Mitglied, um auch in Zukunft gut informiert zu sein und von allen Vorteilen ihrer Mitgliedschaft zu profitieren, bitten wir Sie uns Änderungen (z.B.: Adress-/Namensänderung, neue E-Mailadresse, Entgelt-/Besoldungsänderung; Eintritt in den Ruhestand oder Elternzeit) sofort mitzuteilen.

Um Ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich abzusetzen reicht dem Finanzamt als Nachweis der Kontoauszug oder der Lastschrifteinzugsbeleg.

Ab 2017 müssen entsprechende Nachweise nicht mehr zwingend mit der Steuererklärung eingereicht werden. Vielmehr müssen sie nur noch vorgelegt werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Dies ist möglich bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Solange also muss der Spender die Belege aufbewahren (§ 50 Abs. 8 EStDV 2017).

Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen, können Sie uns ihre Änderungen gern per E-Mail post@tlv.de oder per FAX 0361-302526-5932 senden