Haftung der Lehrkräfte bei Abschluss von Leihverträgen für technische Geräte – Geräteüberlassung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
haben Sie bereits Laptops oder andere technische Geräte von Ihrem Schulträger erhalten? Haben Sie dafür einen Leihvertrag unterzeichnen müssen? Oder steht der Abschluss eines solchen Leihvertrags bei Ihnen in Kürze an?
Falls Sie eine der o.g. Fragen mit JA beantworten können, wenden Sie sich gern an Ihren tlv thüringer lehrerverband. Wir möchten Sie auf Wunsch bei der Prüfung solcher Verträge auf Rechtssicherheit unterstützen.
Falls Sie dieses Angebot nutzen möchten, senden Sie eine Kopie Ihres Vertrags an die tlv Landesgeschäftsstelle, zu erreichen per E-Mail unter post@tlv.de.
Herzliche Grüße
Ihr tlv thüringer lehrerverband