Update zur Amtsangemessenen Alimentation: Widerspruchsbescheid 2022 erhalten – und jetzt?

Aktuell versendet das Landesamt für Finanzen die Widerspruchsbescheide für das Jahr 2022 – einige Mitglieder informierten uns darüber. Nach Erhalt haben Sie einen Monat Zeit, hiergegen Rechtsmittel einzulegen. Die Zeit läuft!

Klage für Vorjahre bereits anhängig?

Bei allen Betroffenen, die wegen der Besoldung bereits in den Vorjahren ein Klageverfahren bei einem Verwaltungsgericht anhängig haben, kommt die Erweiterung dieses anhängigen Verfahrens (Klageänderung) gemäß § 91 VwGO in Betracht.

Nach dieser Vorschrift kann ein bereits anhängiges Klageverfahren um weitere Streitgegenstände ergänzt werden, wenn das Verwaltungsgericht dies für sachdienlich hält. In diesem Fall wird kein neues Aktenzeichen vergeben und es fällt kein weiterer Kostenvorschuss an. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts. Inwieweit Ihr zuständiges Gericht die Klageänderung für sachdienlich erachtet, können wir nicht einschätzen. Um nochmalige Gerichtskosten zu umgehen, halten wir diesen Weg aber für sinnvoll. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, müssten Sie erneut klagen.

2022 erstmalig Widerspruch eingelegt?

Nach Erhalt des o. g. Bescheides entscheiden Sie selbst, ob Sie diesen Bescheid so gegen sich gelten lassen oder ob Sie innerhalb der besagten Monatsfrist Rechtsmittel einlegen. Wird nicht innerhalb der Ein-Monats-Frist gegen diesen Bescheid Klage erhoben, erwächst dieser in „Bestandskraft“. Ihnen stehen dann für den bestandskräftigen Zeitraum keine weiteren Ansprüche zu.

Im Ergebnis müssen Sie also für sich prüfen, ob Sie den abschlägigen Widerspruchsbescheid rechtzeitig mit der Klage angreifen wollen. Mit der Klageerhebung wären wiederum Gerichtskosten verbunden.

Entsprechende Muster finden Sie auf der Sonderseite des tbb zum Thema Amtsangemessene Alimentation.