Corona: Aktuelle Maßnahmen an Thüringer Schulen

Donnerstag, 12. März 2020

Das Thüringer Bildungsministerium informiert alle Schulen und Eltern im Freistaat Thüringen in einem Schreiben zu den aktuellen Maßnahmen an den Thüringer Schulen. Dazu sind am Abend sowohl Briefe an alle Schulleitungen als auch Elternbriefe verschickt worden. Letztere sollen über die Schulleitungen an die Eltern verschickt werden. Dazu erklärt Bildungsminister Helmut Holter:

„Zusammenhalt und Unterstützung sind das Gebot der Stunde. Ausgehend von der aktuellen Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) werden die Kindergärten und die Schulen ihren Bildungs- und Betreuungsauftrag in Thüringen weiterhin erfüllen. Alle Abschlussprüfungen werden wie geplant vorbereitet und zu den vorgesehenen Terminen durchgeführt. Klassenfahrten ins Ausland und in eventuelle Risikogebiete Deutschlands sind zu unterlassen. Andere Schulveranstaltungen, wie zum Beispiel Schulfeste, Theateraufführungen etc., sollen nicht mehr stattfinden.“

Teil der Elterninformation ist auch eine klare Abgrenzung, welche Personen die Schulen ab sofort nicht mehr betreten dürfen und für welche Schülerinnen und Schüler weiterhin die Schulpflicht gilt.

  • An COVID-19 erkrankte Personen dürfen die Schule nicht betreten. Sie werden umgehend isoliert und im Krankenhaus behandelt. Sie unterliegen als Erkrankte der Zuständigkeit den Gesundheitsämtern.
  • Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen direkten Kontakt (mindestens 15 Minuten Gespräch mit Blickkontakt über kurze Distanz) zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, dürfen die Schule innerhalb von 14 Tagen nach dem Kontakt nicht betreten.
  • Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen internationalen Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen die Schule für insgesamt 14 Tage nach Rückkehr aus diesen Gebieten nicht betreten. Personen, die von sonstigen Auslandsreisen zurückkehren, dürfen die Schule nach wie vor besuchen bzw. dort tätig werden.
  • Personen, die an allgemeinen Erkältungssymptomen leiden (Schnupfen, Husten etc.), dürfen die Schule nicht betreten, solange die Symptomatik anhält.
  • Für alle sonstigen Personen gilt die Schul- bzw. Arbeits- und Dienstpflicht.

Ein Fernbleiben im Sinne dieser Maßnahmen wird nicht als Verletzung der Schulpflicht gewertet.

Diese aktuellen Entscheidungen erfolgen nach intensiver Abstimmung zwischen dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Bildungsministerium. Sie erfolgen auch im Einklang mit den vorläufigen Festlegungen der Kultusministerkonferenz vom Donnerstag. Das Thüringer Bildungsministerium wird für Eltern eine Hotline schalten, die zunächst am Freitag zwischen 9 und 13 Uhr unter der Nummer 0361 57 – 3411 500 freigeschaltet ist. Weitere Erreichbarkeiten der Hotline werden kurzfristig über die Internetseite https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus bekannt gegeben.

Eine Übersicht über die jeweils aktuell ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie auf der Homepage des RKI unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html .

 

EIN Anschreiben Eltern finden Sie hier >>