Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes

– Der tlv bezieht Stellung –

Der tlv thüringer lehrerverband begrüßt die Verabschiedung der Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes, geht doch damit die Anerkennung der tagtäglich zu leistenden Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Regelschulen und Gemeinschaftsschulen einher.

Allerdings sind bei weitem noch nicht alle unsere Forderungen erfüllt.

Die Anforderungen an Schule haben sich in den vergangenen Jahren gewandelt, die zu bewältigenden Aufgaben steigen stetig. Neben dem allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag gehören heute zum Schulalltag unter anderem die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Integrationsleistungen hinsichtlich Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit pädagogischem oder sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht, die Unterrichtung mit unterschiedlichem Anspruchsniveau und damit die Bewältigung von Heterogenität in verschiedenen Klassenstufen. Daneben müssen an vielen Schulen Seiten- und Quereinsteiger betreut und unterstützt werden, denn sie werden ohne einen Qualifizierungslehrgang vorher besuchen zu können, ins kalte Wasser geworfen.

Vor diesen Hintergründen wiederholt der tlv thüringer lehrerverband seine Forderungen an die Landesregierung, die auf unserer tlv Landesdelegiertenversammlung vom November 2018 von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern beschlossen wurden und noch nicht umgesetzt sind:

  • Eingangsamt E13/A13 für alle Lehrämter, auch für die Grundschule, denn seit fast 30 Jahren ist ein Lehramt an Grundschulen ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss;
  • Schaffung von funktionslosen Beförderungsämtern in allen Schularten, um jahrelanges aufopferungsvolles Wirken der Pädagoginnen und Pädagogen zu honorieren, ihre Motivation, in dieser Qualität weiterzuarbeiten, aufrecht zu erhalten;
  • Einrichtung von Funktionsstellen für Fachberater und Beratungslehrer, denn ihre fachliche, didaktisch-methodische und pädagogische Kompetenz wird auch in Zukunft benötigt, vor allem bei der Qualifizierung und Unterstützung von Seiteneinsteigern;
  • Wiedereinrichtung der Funktionsstelle eines Fachleiters an den Staatlichen Studienseminaren, denn die Ausbildung des Lehrernachwuchses muss hohe Priorität haben.

Nur mit der Umsetzung dieser Forderungen wird das Engagement der Kolleginnen und Kollegen, ohne das eine Schule ihren vielschichtigen Aufgaben nicht gerecht werden kann, gewürdigt und wertgeschätzt.

Andererseits kann man durch attraktive Arbeitsbedingungen auch dem fehlenden Lehrernachwuchs vor allem in den Regel- und Gemeinschaftsschulen in Thüringen begegnen.

Im Namen der tlv Landesleitung wünschen wir Ihnen eine erholsame, unterrichtsfeie Zeit.

Ihr tlv-Team

Frank Fritze                                                   Bettina Blechschmidt-Ziegenfelder

Stellvertretender Landesvorsitzender    Landesvorstand

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