tlv ist sicher: Die Klassenlehrerstunde kommt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema Schulgesetz beschäftigt uns auch weiterhin – aber es kommt Bewegung in die Sache. Inzwischen liegt uns der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor, und wir haben mit einiger Zufriedenheit festgestellt, dass so manche unserer Forderungen doch Gehör gefunden haben. So wurden nicht nur die Schülermindestzahlen deutlich entschärft – sie sollen nun 15 bzw. 14 Schüler pro Klasse für die Grund- und 20 Schüler pro Klasse für die weiterführenden Schulen betragen. Auch von der Idee der Förderzentren als „Schulen ohne Schüler“ ist man wohl inzwischen abgekommen. Außerdem soll die Begrenzung der doppelt zu zählenden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf zwei pro Klassenverband wegfallen.

So weit, so gut, auch wenn wir freilich nicht wissen, inwieweit das nun echtes Entgegenkommen der Regierungsfraktion ist. Denn immerhin hat der Kultusminister selbst die ursprüngliche Fassung als eine „Provokation“ bezeichnet – und wenn dem so ist, dann wären die Änderungen kein Entgegenkommen, sondern Kalkül.

Stärkung der Schülerrechte – und dann?

Neben den eben genannten Anpassungen fällt beim Studium des Änderungsantrags vor allem eines auf: Die Schülerrechte sollen durch zahlreiche Hinzufügungen zum ursprünglichen Entwurf maßgeblich gestärkt werden. So sollen künftig zum Beispiel nicht nur eine, sondern gleich mehrere Schülerzeitungen pro Schule möglich sein. Noten und Bewertungsmaßstäbe müssen künftig auf Nachfrage explizit begründet werden. Das Recht der Schüler auf die Gründung von Arbeitskreisen oder Schülerfirmen soll nun gesetzlich verankert werden. Unter anderem heißt es: „Die Schülerfirma ist eine schulische Veranstaltung, die der Zustimmung der Schulkonferenz bedarf, durch den Schulleiter genehmigt wird und von einem Lehrer der Schule betreut wird.“

Und weiter: „Die Schüler wirken sowohl durch den Klassenrat als auch durch selbstgewählte Schülervertretungen entsprechend ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit am schulischen Leben mit. […] Die Schüler werden bei den Wahlen der Schülervertretungen von den Lehrern, vom Schulleiter, vom Schulträger und von den Schulaufsichtsbehörden unterstützt.“

„Zur Planung des Unterrichts sowie zur Erörterung von Problematiken und Konflikten in den Klassen kann ein Klassenrat gebildet werden. Bestehend aus den Schülern der Klasse und dem Klassenlehrer, soll dieser monatlich zusammenfinden.“

„Die Klassensprecherversammlung wählt mindestens zwei Vertrauenslehrer für jeweils ein Schuljahr.“

Lehrer werden entlastet – ganz bestimmt …

Keine Frage: Die Stärkung der Schülerrechte ist eine gute Sache, dient sie doch der immer wieder geforderten demokratischen Bildung. Aber in einer Sache sind wir uns sicher. Bei der Fülle von neuen Aufgaben, die durch diese Maßnahmen auf die Lehrer und Schulleiter zukommen – mehr Konferenzen, Betreuung, Organisation – kann es gar nicht anders sein: Eine deutliche Entlastung der Lehrer wird stehenden Fußes erfolgen! Das sagt uns unser gesunder Menschenverstand, und das hat auch der Kultusminister in diversen Arbeitskreisen immer und immer wieder versprochen.

Deshalb wissen wir genau – die Landesregierung hat in der Eile bestimmt nur vergessen, die folgenden Punkte in den Änderungsantrag mit aufzunehmen:

  • Einführung von Anrechnungsstunden für Klassenlehrer, Vertrauenslehrer und alle, die sonst noch Mehraufgaben zugeteilt bekommen
  • mehr Anrechnungsstunden für die Schulleitungen
  • Ausgleich dieser Entlastungsstunden durch zusätzliches Personal
  • Etablierung der schon so lange angekündigten multiprofessionellen Teams

Es ist ganz klar, dass diese Änderung zum Änderungsantrag noch kommen muss. Ansonsten würde die Ausweitung der Pflichten für die Lehrer ja einer Provokation gleichkommen – und damit war der Kultusminister ja eigentlich durch, oder?

In diesem Sinne – hoffnungsvolle Grüße!

Ihr Rolf Busch

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