tlv-Umfrage zeigt: Schulen halten neue Corona-Verordnung für nicht umsetzbar

Erfurt, 28.08.2020 –

Die am heutigen Vormittag von Kultusminister Holter vorgestellte Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus, die mit dem Beginn des neuen Schuljahres am 31.08. in Kraft treten soll, halten viele Schulleitungen für nicht praxistauglich. Dies habe eine vom 25. bis 27. August durchgeführte Blitzumfrage des tlv thüringer lehrerverband ergeben, so der tlv-Landesvorsitzende Rolf Busch.

Die Umfrage sei nicht repräsentativ, jedoch durchaus ernst zu nehmen, so Busch weiter. „Trotz des enormen Stresses, den sie jetzt in der Vorbereitungswoche haben, haben sich fast 14 Prozent der von uns angeschriebenen Schulleitungen Zeit für die Umfrage genommen.“ Pro Frage hätte sich zwischen 65 und 70 Personen geäußert, es handele sich also nicht um Einzelmeinungen.

Anforderungen bei Stufe „grün“ größtenteils nicht praxistauglich

Der tlv wollte in der Umfrage von den Schulleitungen wissen, für wie umsetzbar sie die einzelnen Anforderungen halten, die die neue Verordnung an die Schulen stellt – und die, so ist es dort explizit vermerkt, ohne zusätzliches Personal erfüllt werden müssen. Zur Bewertung sollten die Umfrageteilnehmer jeweils einen Wert zwischen 1 (überhaupt nicht umsetzbar) und 6 (problemlos umsetzbar) angeben.

Am wenigsten Probleme sehen die Schulleitungen demnach beim Infektionsmonitoring, das heißt dem Erfassen und Melden auftretender Infektionen auf den vorgeschriebenen Dienstwegen. Hier wählten 50 Prozent der Befragten einen Wert von 4 oder mehr. Mit 12 Prozent für die Antwortmöglichkeit 6 – problemlos – ist dies mit einem Mittelwert von 3,6 die insgesamt als am umsetzbarsten angesehene Maßnahme. Nur 8 Prozent halten sie für überhaupt nicht umsetzbar, aber immerhin 17 Prozent haben den zweitniedrigsten Wert gewählt.

Auch bei der Erstellung und Umsetzung der geforderten Hygienepläne und Infektionsschutzkonzepte sind die Schulleitungen vorsichtig optimistisch: Hier liegt der Mittelwert bei 3,5 (von 6). 49 Prozent haben hier einen Wert von 4 oder mehr gewählt. 10 Prozent sehen überhaupt keine Probleme bei der Umsetzung. Allerdings haben auch hier 25 Prozent den Wert 1 oder 2 angeklickt.

60 Prozent haben erhebliche Zweifel

Deutlich schlechter schneiden die übrigen Forderung ab, die das Ministerium an die Schulen stellt. Die Durchsetzung des Betretungs- und Teilnahmeverbotes, worunter unter anderem die Kontrolle der verpflichtenden Tests z.B. bei Reiserückkehrern und die sofortige Isolation von Schülern mit Symptomen fallen, halten 24 Prozent der Teilnehmer für absolut nicht umsetzbar. Weitere 36 Prozent entschieden sich für den zweitniedrigsten Wert, sodass insgesamt 60 Prozent erhebliche Zweifel an der Praktizierbarkeit dieses Verbotes haben.

Dieselben Werte zeigen sich bei der Einschätzung zur Umsetzung der Forderung nach Kontaktnachverfolgung und Kontaktmanagement, das heißt die zuverlässige und umfassende Dokumentation relevanter Kontakte, um eine Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen, sowie das Ergreifen aller „zumutbaren“ Möglichkeiten zur Kontaktvermeidung: 24 bzw. 36 Prozent entschieden sich für die beiden niedrigsten Werte.

Bei den Melde- und Dokumentationspflichten, also der Sicherstellung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten, Erfassung der Kontaktdaten aller Eltern und einrichtungsfremden Personen bei Betreten des Schulgeländes, sowie der datenschutzkonformen Aufbewahrung und fristgerechten Vernichtung dieser Daten, denkt sogar jede dritte Schulleitung (33 Prozent), dass dies absolut nicht umsetzbar ist. Weitere 26 wählten den Wert 2, sodass hier insgesamt 59 Prozent erhebliche Zweifel hegen.

„Gesundheitsschutz nicht mehr oberste Priorität“

Der tlv sieht die neue Corona-Verordnung laut seinem Landesvorsitzenden mit Sorge. „Wir teilen die Zweifel der Schulleitungen. Die Personalsituation war schon vor der Pandemie bis aufs Äußerste angespannt. Es ist schier unmöglich, die lange Liste an umfangreichen Aufgaben auch noch abzuarbeiten. Das muss den Verantwortlichen doch klar sein. Wie schon im Stufenkonzept wird auch hier deutlich: Oberste Priorität hat nicht mehr der Schutz der Gesundheit von Schülern und Lehrern, sondern das Offenhalten der Schulen im Regelbetrieb.“

Was ebenfalls fehle, so Busch weiter, seien zufriedenstellende Antworten für vorerkrankte und wiedereinzugliedernde Kollegen. „Uns sind Fälle bekannt, wo Lehrer nach zweijähriger Krankheit langsam zurück in den Schulbetrieb kommen sollen. Sie wollen das unbedingt, freuen sich eigentlich auch darauf, aber die jetzt geltende Stufe grün sieht keinerlei Schutz für sie vor.“ Angesichts der aktuellen Fallzahlen – am 26.08. waren bundesweit bereits 500 Schulen und Kitas Coronainfektionen betroffen – bleibe zu hoffen, dass „alle Kollegen, die am Montag mit Angst in die Schule gehen müssen, dem enormen seelischen Druck standhalten und die Zahl der Langzeiterkrankungen nicht noch weiter steigt.“