Was bringt mir die pauschale Beihilfe?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Ihnen auf der Grundlage der Informationen aus einer Veranstaltung des tbb sowie anderer schon vorliegender Informationen helfen, die für Sie beste Variante zu finden.

Als Wichtigstes: Welche die für Sie beste und günstigste Variante ist, können letztendlich nur Sie allein entscheiden!!!

Das Thema „pauschale Beihilfe“ hat keine automatischen Auswirkungen auf momentan bereits auf Probe und auf Lebenszeit verbeamtete Kolleginnen und Kollegen. Wer den Wechsel in die Vollkostenversicherung (einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung) mit pauschalem Arbeitgeberzuschuss (pauschale Beihilfe) will, muss ihn beantragen. Ein genereller Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben im Sozialversicherungsrecht kaum möglich. Für die meisten Kolleginnen und Kollegen würde sich zudem ein solcher Wechsel nicht rechnen. Wechseln in die pauschale Beihilfe kann, wer vor einer Verbeamtung steht oder bereits verbeamtet und zurzeit zu 100% freiwillig gesetzlich oder 100% privat versichert ist. Dies werden jedoch nur absolute Ausnahmen sein.

Worin bestehen nun konkret die Unterschiede zwischen der pauschalen und der individuellen Beihilfe?

Der 1.  wesentliche Unterschied zwischen pauschaler und individueller Beihilfe besteht in der Höhe der Beihilfe: Bei pauschaler Beihilfe beträgt sie 50% des Versicherungsbeitrages – auch im Ruhestand – und richtet sich nach dem Einkommen und sonstigen Einkünften; bei der individuellen Beihilfe beträgt sie zwischen 50% und 80% – je nach individueller Familiensituation – und erhöht sich im Ruhestand auf 70%.

Der 2. Unterschied zeigt sich bei der Berücksichtigung von Angehörigen. In der Regel sind berücksichtigungsfähige Angehörige ohne bzw. mit geringem Einkommen in der Familienversicherung (GKV) beitragsfrei mitversichert. Diese Möglichkeit sehen private Krankenversicherungen nicht vor. Hier zahlen Sie auch für Angehörige Beiträge.

Der 3. Unterschied besteht in den Leistungen: Die pauschale Beihilfe gewährt, anders als die individuelle, lediglich die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Informieren Sie sich vor dem Wechsel bzw. dem Antrag auf pauschale Beihilfe ganz genau, welche Leistungen erbracht werden.

Wichtig:

Ein Hin- und Herwechseln zwischen pauschaler und individueller Beihilfe ist nicht möglich. Die einmal durch schriftlichen Antrag getroffene Entscheidung ist unwiderruflich!

Entscheiden Sie sich für die pauschale Beihilfe, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle einen Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie ab IV. Quartal unter Thüringer Landesamt für Finanzen dort finden Sie im Abschnitt „Aktuelle Hinweise der Beihilfestelle“ auch das Merkblatt zur pauschalen Beihilfe in Thüringen sowie häufig gestellte Fragen zur Beihilfe.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen bzw. dem Verweis auf andere Informationsquellen einige für Sie wichtige Entscheidungshilfen gegeben zu haben.

Natürlich besteht für tlv-Mitglieder auch die Möglichkeit einer persönlichen Beratung über unsere tlv-Landesgeschäftsstelle in Erfurt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr tlv thüringer lehrerverband

Hier als PDF downloaden