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Schreiben der Landesfinanzdirektion

Wie zu o. Thema schon berichtet (siehe z. B. letzte Info in Thüringer Schule 12/2009; Rubrik tlv aktuell) ist das Musterverfahren nunmehr beim VG Gera anhängig. Mittlerweile gibt es verschieden Anfragen von Mitgliedern bezüglich eines Anschreibens der Thüringer Landesfinanzdirektion/Zentrale Gehaltsstelle, welches allen Antragstellern in den letzten Tagen zugegangen ist bzw. in Kürze zugehen wird.

Als erstes: Sie müssen an dieser Stelle nichts unternehmen (außer das Schreiben zum Antrag und zur Eingangsbestätigung abheften und gut aufbewahren)!

Das Schreiben bringt zum Ausdruck, dass der Freistaat das mit dem tbb – thüringer beamtenbund und tarifunion vereinbarte Verfahren umsetzt. Mit dem Schreiben wird letztendlich klargestellt, dass bis zum Abschluss des vorliegenden Musterverfahrens für die Antragsteller das Verfahren ruht und ihnen daraus aber keinerlei Nachteile entstehen. Dies hat für beide Seiten den Vorteil, dass kein Widerspruchsbescheid seitens der Behörde ergehen muss und somit dann auch der Antragsteller nicht in das Verwaltungsgerichtsverfahren gehen muss. Dies hätte im anderen Fall eine Vielzahl von Verfahren zur gleichen Thematik zur Folge, was schlussendlich niemandem nützt und auch niemand will!

Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen unter der bekannten Telefonnummer der tlv LGST gern zur Verfügung.

Axel Freyer
Referat Beamtenrecht