Archiviert: Ihr gutes Recht

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Mittelpunkt der „Thüringer Schule“ stehen oft bildungs- und berufspolitische Themen. Für das einzelne Mitglied gibt es jedoch manchmal noch ein bedeutsameres Thema: Die Rechtsberatung und wenn nötig auch der Rechtsschutz bei juristischen Auseinandersetzungen in allen dienstlichen Belangen. Deshalb nutzen wir dieses Heft, um diese sehr wichtige Leistung für unsere Mitglieder einmal genauer darzustellen.

Obwohl Rechtsberatung und Rechtsschutz so wichtig sind, wird darüber nicht so oft gesprochen. Wer kein Problem zu klären hat, sieht es wie mit einer Versicherung ohne vorliegenden Schaden. Man denkt nur daran, wenn der Beitrag fällig wird. Ganz anders sieht es aus, wenn ein dienstliches Problem oder ein eingetretener Schaden zu einem unlösbaren Problem wird. Dann ist guter Rat sprichwörtlich teuer.

Immer wieder erlebe ich, dass Mitglieder sich über ihren Erfolg durch den tlv Rechtsschutz ganz leise freuen. Im Lehrerzimmer erzählen sie dann nicht davon, dass sie zum Beispiel mehrere Tausend Euro an Nachzahlung erhalten haben. Dabei steht doch dann fest, dass dieser Erfolg kein ungerechtfertigtes Geschenk ist, sondern eben Ihr gutes Recht.

Auch begegnet mir immer wieder einmal das Argument, dass es doch ausreiche, eine gute private Rechtsschutzversicherung zu haben. Dagegen ist sicher nichts einzuwenden. Dennoch hat unser Rechtsschutz viele wichtige Vorteile gegenüber einer solchen Versicherung. Die Anwälte in den Dienstleistungszentren (DLZ) des dbb, die die Rechtsschutzfälle bearbeiten, sind natürlich auf die Fragen des öffentlichen Dienstrechts spezialisiert. Sie arbeiten eng mit dem tlv zusammen. Sie kennen die rechtlichen Entwicklungen z. B. rund um das Dienst-, Besoldungs- und Tarifrecht, das für die Beschäftigten an den Thüringer Schulen Anwendung findet, damit besser, als wohl jeder andere Anwalt. Gut erinnere ich mich an die Anfrage eines Anwaltes, ob er nicht Informationen von unseren Anwälten zu einem umfangreichen Verfahren erhalten könnte.

Es hatte sich herumgesprochen, dass durch die vielen von uns bearbeiteten Fälle bei unseren Anwälten ein enormes Expertenwissen vorliegt. Offenbar half hier die beste Rechtsschutzversicherung nichts.

Abschließend noch Folgendes: Sie kennen das Sprichwort vom Unterschied „vom Recht haben und Recht kriegen“. Der tlv wird mit den Anwälten des DLZ alles dafür tun, dass Sie auch weiterhin möglichst „Ihr gutes Recht“ durchgesetzt bekommen.

Ihr
Rolf Busch