Archiviert: Mütterrente

Ein Antrag auf Mütterrente ist in der Regel nicht erforderlich. So wird jeder Berechtigte, der bereits eine Rente bezieht, die Mütterrente automatisch erhalten. Gleiches gilt für alle, die noch keine Rente erhalten, jedoch bereits Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kinder bei der Rentenversicherung beantragt haben.

Nur wer bislang noch keine solchen Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, sollte dies nun tun.

Bestand am 30. Juni 2014 Anspruch auf eine Rente, wird diese für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Das entspricht vom 1. Juli 2014 an regelmäßig einer Erhöhung
der Bruttorente von 26,39 Euro im Osten. Davon werden gegebenenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Eventuell fallen auch Steuern an.

Das kostenlose Antragsformular für Kindererziehungszeiten und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort und unter der kostenlosen Servicenummer 0800 10004800 sind auch weitere Informationen zur Mütterrente erhältlich.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung