Archiviert: RL-Rente-2009

Modell RL-Rente-2009

Das Modell RL-Rente-2009 basiert auf der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß § 187 a Abs. 1 SGB VI im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bietet allen Tarifbeschäftigten, die im Zeitraum vom 1. August 2009 bis zum 31. Juli 2014 die Voraussetzungen für eine Altersrente erreichen, an, vorzeitig gegen vollständigen Ausgleich der mit dem früheren Ausscheiden verbundenen Rentenminderung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.

Als Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Tag vor dem Tag zu vereinbaren, an welchem der Beschäftigte erstmals die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters (§§ 236, 236a, 237a SGB VI) erfüllt, spätestens jedoch zum Ende des Schuljahres, das diesem Zeitpunkt folgt.

Der Rentenausgleich geschieht durch Einzahlung von Beiträgen auf das Rentenkonto beim Rentenversicherungsträger, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Hälfte dieser Einzahlung der Einkommensteuer unterliegt. Ferner wird eine Abfindung in Höhe von 10.000 EUR gezahlt.

Wichtiger Hinweis:

Frauen können bei Erfüllung der Voraussetzungen auch mit 63 Jahren ausscheiden.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Schulamt.

Wortlaut der Richtlinie

Antragsformular