Archiviert: Rückforderung überzahlter Bezüge bei Altersteilzeit

Diese Information richtet sich an alle tarifbeschäftigten Mitglieder, die im Zeitraum vom 1.1.2012 bis heute oder in einem Teil dieses Zeitraums Bezüge aus einer Altersteilzeitbeschäftigung erhalten und in den letzten Tagen ein Schreiben der Landesfinanzdirektion mit einer Rückforderung überzahlter Bezüge erhalten haben.

Die Landesfinanzdirektion (LFD) Thüringen hat sich mit diesem Schreiben an den o.g. Personenkreis gewandt, in dem sie „überzahlte Bezüge“ für den Zeitraum ab 1.1.2012 zurückfordert. Als Grund hierfür werden „im Verbund der neuen Länder getroffene einheitliche Festlegungen für die Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitnehmerbeiträge zur VBL bei der Ermittlung der ATZ-Aufstockung“ genannt.

Inwieweit die infolge der Änderung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Arbeitnehmerbeiträge zur VBL vorgenommene Umstellung der Berechnung der Altersteilzeit-Aufstockungsbeträge zulässig ist, wird gegenwärtig von uns geprüft. Insbesondere die Rechtmäßigkeit der einseitig durch die Arbeitgeberseite getroffenen Regelungen bedarf einer gründlichen Prüfung.

Darüber hinaus ist die Gültigkeit der tariflichen Ausschlussfrist von sechs Monaten zu beachten.
Hinweise für unsere Mitglieder, mit welchen Reaktionen in welchem Falle reagiert werden sollte, stellen wir unseren Mitgliedsgewerkschaften zu.

Grundsätzlich sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Sie beziehen noch ATZ-Bezüge  und es wurde angekündigt, dass die Rückforderung durch Kürzung künftiger Bezüge erfolgt.
  2. das ATZ-Arbeitsverhältnis ist schon beendet und sie wurden zur Rückzahlung aufgefordert.

Für diese Fälle finden Sie unten jeweils Musterschreiben an die LFD.

Wichtig! Diese Musterschreiben sind nur für Mitglieder, da sich aus der Antwort der LFD rechtliche Folgeschritte notwendig machen, die nur Mitgliedern im Rahmen des Rechtsschutzes gewährt werden können. Bitte weisen Sie auch Mitglieder darauf hin, die schon im Ruhestand sind.

Nach erfolgter Antwort der LFD, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, um das weiter Vorgehen abzusprechen.

Musterschreiben an LFD für Mitglieder, die noch ATZ-Bezüge erhalten und denen angekündigt wurde, die Rückforderung würde durch Kürzung künftiger Bezüge einbehalten

Musterschreiben an LFD für Mitglieder, die ihr ATZ-Arbeitsverhältnis bereits beendet haben und die zur Rückzahlung aufgefordert wurden