Besoldungsanpassungsgesetz nicht vor Dezember?

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Erfurt, 31. August 2015 Rückwirkend zum 1. März 2015 stiegen auch in Thüringen die Gehälter der Angestellten im Öffentlichen Dienst; rückwirkend zum 1. Januar 2015 die der Thüringer Abgeordneten. Doch  wann kommt die Besoldungsanpassung für die Thüringer Landes- und Kommunalbeamten?

Die Besoldungsanpassung für die Beamten wird durch ein Besoldungsanpassungsgesetz geregelt. Doch dessen Entwurf lies lange auf sich warten. Der tbb war im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung frühzeitig in den Prozess eingebunden, seiner Forderung nach zeit- und inhaltsgleicher Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung der Beamten wurde bislang jedoch nicht Rechnung getragen.

Anpassung erst 6 Monate später

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften sollen die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Freistaates Thüringen an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 teilhaben, jedoch soll in den Jahren 2015 und 2016 eine um sechs Monate versetzte Übernahme erfolgen, d.h. jeweils erst zum 1. September.

Vorgesehen ist eine Anhebung der Bezüge zum 1. September 2015 um 1,9 vom Hundert sowie zum 1. September 2016 um weitere 2,1 vom Hundert, mindestens aber 75 Euro. Die Erhöhungen stellen eine wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses dar, da die dort vereinbarten Anpassungen systemgerecht zum weiteren Aufbau der Versorgungsrücklage um 0,2 vom Hundert gemindert werden.

Gleichklang der Statusgruppen ohne Grund aufgegeben

Für den tbb ist dabei nicht akzeptabel, dass der bewährte Gleichklang der Statusgruppen durch die beabsichtigte sechsmonatige Verschiebung der Anpassungen der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber den Tarifbeschäftigten zu Lasten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter aufgegeben wird. Dies stellt eine einseitige Benachteiligung einer Beschäftigtengruppe dar, die nicht zu rechtfertigen ist. Für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter als auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern ist die Verschiebung nicht nachvollziehbar. Gründe für die sechsmonatige Verschiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung werden nicht benannt, obwohl eine Regelung „zu Lasten“ der Beamten laut dem jüngsten Urteil des Bundes-verfassungsgerichts zu begründen wäre, auch wenn es keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses gibt. Das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nämlich nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen (vgl. BVerfG – 2 BvL 17/09 u. a. Rdnr. 127).

Wann ist mit der Anpassung zu rechnen

Wir nehmen das Ergebnis vorweg: Wir rechnen nicht mit einer Auszahlung vor dem Dezembergehalt. Die Auszahlung soll nach Aussage des Finanzministeriums dann rückwirkend (zum 1. September) erfolgen. Grundlage für diese Annahme ist folgender anzunehmender Weg des Gesetzentwurfes: Bevor der Entwurf dem Parlament zugeleitet wird, geht dieser in den 2. Durchgang im Kabinett (Termin 1. September). Nächste Plenumssitzung ist dann vom 9.-11. September. Üblicherweise wird der Entwurf dann in den Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) zur Beratung überwiesen. Nächster Termin hier ist der 25. September. Der HuFa bittet erfahrungsgemäß ebenfalls zahlreiche Verbände um Ihre Stellungnahme zum Entwurf (Stellungnahmefrist 4 Wochen). Der nächste HuFa Termin wäre damit der 30. Oktober, nächster Termin für die Plenumssitzung 4-6. November. Wenn zu diesem Zeitpunkt das Gesetz verabschiedet wird, könnte rechtzeitig Mitte November die Anweisung zur Auszahlung der Anpassung mit dem Dezembergehalt erfolgen. Alle Sitzungstermine wurden dem Sitzungskalender des Thüringer Landtages entnommen und sind im Internet nachlesbar.

Quelle: tbb

Medienmitteilung des TFM vom 2. September 2015