Archiviert: Beförderungspraxis des Thüringer Kultusministeriums rechtswidrig

Das OVG Weimar hat sich in einem Konkurrentenstreitverfahren am 24. Oktober 2014 grundlegend zur Beförderungspraxis des Thüringer Kultusministeriums (bzw. TMBWK oder TMBJS) geäußert. Die Urteilsgründe liegen nunmehr seit dem 15. Dezember 2014 vor.

Sachverhalt:
Ein Studienrat (A 13) hatte sich gegen die beabsichtigte Beförderung von Kollegen zu Oberstudienräten (A 14) gewandt. Die Verwaltungsgerichte hatten ihren Anträgen mit der Begründung stattgegeben, die Beurteilungen der Bewerber seien nicht aktuell genug. Gegen die Beschlüsse hat das Thüringer Kultusministerium Beschwerde erhoben. Das OVG Weimar hat die Beschwerde zurückgewiesen und die Entscheidungen der ersten Instanz in Ergebnis und Begründung bestätigt.

Download tbb konkret