Thüringer Durchführungshinweise zum TV EntgO-L veröffentlicht

Am 14. Dezember 2015 veröffentlichte das Thüringer Finanzministerium (TFM) die „Durchführungshinweise des Thüringer Finanzministeriums vom 14. Dezember 2015 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015“.

Neben den notwendigen Erläuterungen wird darin auch anhand einzelner Beispiel versucht, dieses hochkomplexe Tarifwerk den Beschäftigten unterhalb der Entgeltgruppe 13 ein wenig näher zu bringen.

Hier schon einmal ein Hinweis:

Für die sonderpädagogischen Fachkräfte in Thüringen richtet sich die Eingruppierung nach Abschnitt 1 (Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind), wenn sie die in § 19 Thüringer Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes (ThürSchuldLbVO) genannten fachlichen Voraussetzungen für die Laufbahn des Sonderpädagogischen Assistenten erfüllen.

Auskunft dazu erteilen die Staatlichen Schulämter.

Für die „Nichterfüller“, die ebenfalls Lehrkräften i. S. d. § 44 TV-L gleichgestellt sind, kommt nur eine Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen der EG 9 Fg. 4 bzw. EG 8 des Abschnitts 4 Unterabschnitt 2 in Betracht.

Die EG 10 sowie die weiteren Fallgruppen der EG 9 sind nicht für Thüringen anwendbar.

Noch ist keine Eile geboten. Anträge auf Höhergruppierung können die Beschäftigten rückwirkend zum 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 stellen.

Anträge auf eine Angleichungszulage können ab 01.08.2016 bis zum 31.07.2017 gestellt werden.

Im kommenden Jahr wird der tlv Informationsveranstaltungen zu Fragen der Entgeltordnung anbieten.

Download der Durchführungshinweise