Zusatzversorgung

Warum sind Regelungen zur Zusatzversorgung Teil der Tarifeinigung zur Einkommensrunde?

Die Arbeitgeber hatten zu Beginn massive Einschnitte im Leistungsniveau der Betriebsrente gefordert. Unter dem Stichwort „Biometrie“ haben der dbb und die Arbeitgeber von Bund, TdL und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) seit 2008 darüber verhandelt, ob und welche Konsequenzen aus der gestiegenen Lebenserwartung für die tarifvertraglichen Regelungen zur Zusatzversorgung zu ziehen sind. Der dbb hat verlangt, für jede Zusatzversorgungseinrichtung individuell zu prüfen, wie die jeweiligen Rahmenbedingungen aussehen und ob sich aus der finanziellen Situation ein konkreter Handlungsbedarf ergibt.

Die TdL hat dieses Thema zum Gegenstand der Einkommensrunde gemacht, um den Druckauf die Gewerkschaftsseite zu erhöhen. Ohne eine Einigung beim Thema Zusatzversorgung hätte die TdL kein Angebot zur Tabellenerhöhung abgegeben. Im Ergebnis haben sich die Arbeitgeber aber mit der Kernforderung nach Einschnitten im Leistungsrecht nicht durchsetzen können. Das Leistungsniveau im Punktemodell bleibt unangetastet.

Allerdings ist die gestiegene Lebenserwartung der Versicherten unbestritten. Wenn die Rentnerinnen und Rentner in der Folge ihre Betriebsrente länger als nach der sogenannten Sterbetafel aus dem Jahr 1998 vorgesehen beziehen, bedeutet das logischerweise einen zusätzlichen Finanzierungsaufwand für umlagefinanzierte Zusatzversorgungskassen.

Welche Besonderheiten gelten im VBL Abrechnungsverband Ost?

Anders als der umlagefinanzierte Abrechnungsverband West ist der Abrechnungsverband Ost der VBL größtenteils im Wege der Kapitaldeckung finanziert. Daraus folgt, dass die für jeden Versicherten eingezahlten Beiträge im Prinzip ausreichen müssen, um die spätere Betriebsrente aus zu finanzieren. Dabei spielt neben der gestiegenen Lebenserwartung zusätzlich der sogenannte Kapitalzins eine entscheidende Rolle. Dieser Kapitalzins entscheidet, in welcher Höhe die im Laufe des Erwerbslebens eingezahlten und angesparten Beiträge Zinsen abwerfen und so für spätere Rentenzahlungen zur Verfügung stehen.

Das Punktemodell im öffentlichen Dienst geht von einer durchschnittlichen Verzinsung von etwas mehr als 4 Prozent aus. Dieser Wert war im Jahr 2001, als die Grundlagen für das System tarifvertraglich vereinbart wurden, noch recht konservativ gesetzt. Tatsächlich hat sich das Zinsniveau auf den Kapitalmärkten in den letzten Jahren aber bekanntlich stets abwärts bewegt. Mittlerweile liegt der zulässige Rechnungszins für kapitalgedeckte Lebensversicherungen nur noch bei 1,25 Prozent. Diese Differenz beim Zinsertrag hat in den zurückliegenden Jahren im Abrechnungsverband Ost der VBL zu einer Deckungslücke von ca. 2 Mrd. Euro geführt.

Eine weitere Ursache war, dass der für die Kapitaldeckung erforderliche Beitrag von 4 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte, je zur Hälfte von Arbeitgebern und Versicherten zu zahlen, erst seit dem Jahr 2008, bei der TdL zunächst nur für die Entgeltgruppen 1 bis 9, vollständig erhoben wurde.

Bei der Einführung des Punktemodells war, um die ostdeutschen Länder und die dortigen Versicherten nicht zu überfordern, nur ein Beitrag von 1 Prozent, ergänzt um eine arbeitgeberfinanzierte Umlage von 1 Prozent, eingezahlt worden. Insgesamt haben die zuständigen Versicherungsmathematiker ermittelt, dass nach dem derzeitigen Marktzins ein Gesamtbeitrag von über 8,0 Prozent benötigt wird, um die Anwartschaften zu finanzieren. Weil aber laufend weitere Anwartschaften hinzukommen, würde die finanzielle Unterdeckung wegen des zu niedrigen Kapitalzinses bis auf weiteres weiter ansteigen. Die Tarifvertragsparteien waren also gezwungen, dieser Entwicklung gegenzusteuern.

Wie hoch ist der zusätzliche Aufwand im VBL Abrechnungsverband Ost?

Im Ergebnis haben die Tarifvertragsparteien für den Abrechnungsverband Ost vereinbart, dass der Anteil der Versicherten an der Kapitaldeckung zum 1. Juli der Jahre 2015, 2016 und 2017 um jeweils 0,75 Prozentpunkte angehoben wird. Für die Arbeitgeberseite steigt der Umlageanteil bei Bedarf im selben Umfang. Damit wird die Finanzierungslücke im Abrechnungsverband Ost der VBL geschlossen.

Wie ist die Einigung bei der Zusatzversorgung zu bewerten?

Mit der Einigung konnte für beide Abrechnungsverbände das Niveau der Betriebsrente nach dem Punktemodell erhalten werden.

Die Kernforderung der Arbeitgeber nach Einschnitten im Leistungsrecht konnte nicht zuletzt durch das entschlossene Auftreten der Kolleginnen und Kollegen auf den diversen Streikkundgebungen in den letzten Wochen abgewehrt werden. Der Erhalt des Sicherungsniveaus erfordert aber eine Steigerung des finanziellen Aufwandes für die Betriebsrente. Der dbb konnte erreichen, dass der Anteil am zusätzlichen Finanzierungsaufwand in beiden Abrechnungsverbänden der VBL in gleichem Maß auf die Arbeitgeber und die Versicherten aufgeteilt wird.

Im Ergebnis musste eine Zusatzbelastung der Arbeitnehmerseite zugestanden werden. Der Erhalt einer soliden Betriebsrente ist vor dem Hintergrund des ständig gesunkenen Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Sicherung eines angemessenen Einkommens im Alter aber unverzichtbar. Das war in der aktuellen Situation letztlich nur über eine Erhöhung des Eigenanteils der Arbeitnehmer an der Finanzierung der Zusatzversorgung erreichbar.