Falsche Erfahrungsstufe

Bereits am 23.11.2017 haben wir Sie in einem tlv Newsletter darauf hingewiesen, dass bei der Vielzahl der Verbeamtungen das Problem aufgetreten ist, dass es in einer beachtlichen Zahl von Einzelfällen bei der Bearbeitung der Zuordnung zu den Erfahrungsstufen durch die Schulämter und die LFD Unkorrektheiten zum Nachteil von Kolleginnen/Kollegen gegeben hat. Diese Kolleginnen/Kollegen wurden teilweise trotz vorhandener bisheriger Lehrertätigkeit der Anfangsstufe ihrer Besoldungsgruppe zugeordnet.

Hierzu ist mitzuteilen:

  1. Die Rechtslage ist eindeutig. Zeiten der bisherigen Tätigkeit als Lehrer SIND anzurechnen. Ermessensspielräume gibt es nicht. In §24 Abs. 1 lauten die Sätze 3 bis 5: „Davor liegende Zeiten in einem hauptberuflichen privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn sowie Zeiten eines Wehrdienstes oder Zivildienstes sind zu berücksichtigen. Zeiten vor der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn können mit bis zu insgesamt fünf Jahren berücksichtigt werden, sofern die in dieser Zeit ausgeübte Tätigkeit zur Ernennung geführt hat. Die Summe der Zeiten nach den Sätzen 3 und 4 wird auf volle Monate abgerundet. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 4 trifft die zuständige oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle.“
  2. Diese Rechtslage wird von den Schulämtern und der LFD selbstverständlich beachtet und muss umgesetzt werden. Der tbb hat nach Rücksprache mit der LFD erfahren, dass vergleichsweise viele Betroffene nur vorläufig in die erste Stufe eingruppiert wurden und später die genaue Berechnung erfolgen soll, da entweder die nötigen Daten über „Vordienstzeiten“ noch nicht vorlagen oder anderweitiger Klärungsbedarf bestand. Nach Aussage der LFD wird deshalb geraten, gegen diese Bescheide zunächst Widerspruch einzulegen. Die Schulämter und die LFD verfolgen das Ziel, die vorhandenen Sachverhalte im gegenseitigen Einvernehmen zu klären und lediglich dann, wenn dieses Einvernehmen nicht herstellbar sein sollte, den gerichtlichen Klärungsweg zu wählen.

Eine Musterwiderspruch als word-Dokument zum Download finden Sie hier.