Grundschulhorte: tlv kritisiert Vorgehen des Ministeriums aufs Schärfste

Kommunikationswege der Landesregierung seien „nicht hinnehmbar“

Erfurt, 08.12.2015 – Mit offenem Unmut reagierte der tlv thüringer lehrerverband auf die am Ende der vergangenen Woche in einzelnen Thüringer Medien aufgetauchte Meldung, das Kultusministerium wolle noch vor Weihnachten eine Entscheidung über die Zukunft der Grundschulhorte treffen. „Jedes Privatunternehmen, das derartig mit seinen Mitarbeitern umgeht, würde dafür umgehend in der Luft zerrissen“, stellt Rolf Busch, Landesvorsitzender des tlv, klar und fügt unumwunden hinzu: „Ein solches Verhalten vonseiten der Landesregierung ist mehr als enttäuschend und auf keinen Fall so hinnehmbar.“

Die Entscheidung darüber, wie es mit den Horten des Freistaates weitergehen soll, stand eigentlich bereits im Sommer an. Grund war das Auslaufen der Frist für den Modellversuch Grundschulhorte in kommunaler Trägerschaft. Anstatt jedoch eine verbindliche Entscheidung zu treffen und damit Hunderten von Erzieherinnen und Erziehern mit befristeten Kommunalverträgen Planungssicherheit zu geben, wurde eine Verlängerung des Modellversuchs beschlossen – ohne dies überhaupt mit den Betroffenen zu diskutieren. „Schon damals fanden wir den Umgang der Landesregierung mit den Mitarbeitern absolut unwürdig“, klagt Busch. „Deswegen haben wir uns bereits im Juni für eine verbindliche Entscheidung stark gemacht.“

Dass diese nun scheinbar fallen solle, sei natürlich zu begrüßen. „Aber wieder geschieht alles hinter verschlossenen Türen. Wieder erfahren die Betroffenen nur aus der Zeitung von den Plänen der Ministerin – und das noch nicht einmal in allen Regionen Thüringens! Eine so wichtige Veränderung darf doch aber nicht einfach so über die Köpfe der Erzieherinnen und Erzieher hinweg beschlossen werden! Das ist respektlos und in höchstem Maße unfair gegenüber all diesen Menschen, die sich Tag für Tag mit hohem persönlichem Engagement für unsere Kinder einsetzen.“

Dabei gehe es dem Verband gar nicht darum, eine der beiden Varianten – das Land oder die Kommunen – als Träger der Horte zu favorisieren. „Beide Modelle haben Vor-, aber auch entscheidende Nachteile“, erklärt der Landesvorsitzende. „Wichtig sind uns jedoch zwei Dinge: Es muss endlich Planungssicherheit für alle Betroffenen entstehen. Und es müssen endlich alle Erzieherinnen und Erzieher zu den gleichen Bedingungen arbeiten.“

Wie das konkret aussehen sollte, hat der tlv bereits im Sommer in einem Forderungskatalog dargestellt. Dieser umfasst fünf wesentliche Punkte: die Gleichbehandlung der Angestellten bei Land und Kommunen, einen Mindeststellenumfang von 0,7 VZB für alle Beschäftigten, die ausschließliche Beschäftigung von Personen mit der entsprechenden Ausbildung/Qualifikation, eine Begrenzung der Hortgruppenstärke auf maximal 20 Kinder pro Erzieher/Erzieherin sowie die Übertragung der Regelungen für den Gemeinsamen Unterricht auf den Hortbereich.

„Für diesen Forderungskatalog haben wir bereits im Sommer eine enorme Zustimmung von den Betroffenen erhalten“, so Busch. „Wir stellen ihn hiermit erneut in den öffentlichen Raum und fordern das Kultusministerium dringend dazu auf, seine demnächst geplanten Entscheidungen auf dieser Grundlage zu treffen. Außerdem erwarten wir ab sofort, dass die Kommunikation zwischen Entscheidungsträgern und Betroffenen offen und auf Augenhöhe stattfindet, ganz so, wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Dies beinhaltet, dass wir vor den Medienvertretern informiert werden.“

Forderungskatalog als Download