Endlich am Ziel – A 13 für alle Lehrerinnen und Lehrer an Regelschulen ab Januar 2020

tlv begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, Ein-Fach-Lehrer ihren Kollegen per Gesetz gleichzustellen 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die am 19. Februar 2019 veröffentlichte Entscheidung der Thüringer Landesregierung, künftig auch die sogenannten Ein-Fach-Lehrer an den Regelschulen nach der Stufe A 13 zu besolden, begrüßt der tlv ausdrücklich. „Lange hat es gedauert, aber nun erfahren diese Kolleginnen und Kollegen, die seit der Wende genau wie ihre anderen Lehrerkollegen in entscheidendem Maße an der Neugestaltung der Thüringer Schule mitgewirkt haben, endlich die Wertschätzung ihrer Arbeit“, so Uwe Sommermann, stellvertretender tlv Landesvorsitzender.“

Durch ein Schreiben von Staatssekretärin Ohler vom 3. August 2017 wurden die Grundstrukturen eines neuen Beförderungs- und Besoldungsrechts für Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen bekannt. Demnach sollten u. a. Lehrerinnen und Lehrer der Besoldungsgruppe A 12, die nach dem Besoldungsgesetz das Amt „Lehrer – als Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für ein Fach an allgemein- oder berufsbildenden Schulen“ innehaben, keine Zulage erhalten. Seitdem setzte sich der tlv vehement für die Abschaffung dieser schreienden Ungerechtigkeit ein.

In den zahlreichen Gesprächen und Briefwechseln mit Vertretern des Ministeriums haben wir stets auf eine Korrektur der Entscheidung im Interesse der Betroffenen gedrängt, aber einen akzeptablen Vorschlag unterbreitete man uns nicht. Dass das Ablegen einer Prüfung zur Anerkennung für ein zweites Fach nun wahrlich kein akzeptabler Vorschlag für die Kolleginnen und Kollegen ist, die ihre Kompetenzen in diesem Fach bereits seit Jahren nachgewiesen hatten, versteht sich von selbst.

Bewegung in diese Problematik kam dann erst am 14. Januar 2019. Da fand ein Gespräch zwischen dem Thüringer Finanzministerium (TFM) und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur künftigen Besoldung und Eingruppierung von Ein-Fach-Lehrkräften statt. Dabei stand die Schaffung einer besoldungsrechtlichen Lösung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Mittelpunkt.

Der tlv dankt dem thüringer beamtenbund und tarifunion (tbb) in diesem Zusammenhang für die Unterstützung bei seinen Bemühungen, eine besoldungsrechtliche Lösung zwischen den beiden Ministerien im Interesse der Ein-Fach-Lehrkräfte in Thüringen zu erreichen. Allen Kolleginnen und Kollegen, die künftig von dieser Änderung profitieren werden, gratulieren wir von Herzen.

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