Service für Personalräte
Grundlagen der Arbeit
Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO)
Grundsätze für ÖPR
Die Mitglieder des ÖPR sind die gewählten Interessenvertreter aller Beschäftigten ihrer Dienststelle. Sie achten darauf, dass die geltenden Regelungen, Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Gleichzeitig sind sie aber auch Vermittler zwischen den Beschäftigten und der Dienststellenleitung. Dazu führen sie regelmäßig Gespräche mit der Dienststellenleitung durch (Monatsgespräch – vgl. § 66 ThürPersVG).
Um ihre Aufgaben unabhängig und frei von Zwängen ausüben zu können, genießen die Personalratsmitglieder besonderen Schutz. Sie dürfen z. B. nicht gegen ihren Willen abgeordnet oder versetzt werden (vgl. § 47 ThürPersVG). Sie dürfen außerdem wegen ihrer Tätigkeit in ihrer beruflichen Entwicklung weder behindert noch benachteiligt werden (vgl. § 8 ThürPersVG). Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Ermäßigung ihrer Stundenzahl (vgl. § 2 Thüringer Verordnung über die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder im Geschäftsbereich des TMBJS).
Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit des ÖPR stehen (z.B. Kopierkosten und Büromaterial), sind von der Dienststelle zu tragen (vgl. dazu § 44 ThürPersVG)! Die Personalratsmitglieder haben das Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen auch während der Dienstzeit und unter Fortzahlung der Bezüge (§ 46 ThürPersVG).