Tarif- und Besoldungerhöhung zum 1. Januar 2018

Erhöhung der Tabellenentgelte und Einführung der Erfahrungsstufe 6 ab 01.01.2018

Auf Grundlage der Tarifeinigung vom 17.02.2017 erfolgte zum Jahresbeginn 2018 eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 Prozent. Die Besitzstandszulagen (z. B. kinderbezogene Entgeltbestandteile) und die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen wurden zum gleichen Zeitpunkt um 2,35 Prozent erhöht.

Außerdem wurde zum 1. Januar 2018 eine zusätzliche sechste Erfahrungsstufe in der Entgelttabelle (ab Entgeltgruppe 9) eingeführt, die in zwei Schritten wirksam wird – seit 01.01.2018 mit halbem Betrag, ab 01.10.2018 vollständig.

Die Erfahrungsstufe 6 wird nach fünfjähriger Verweildauer in Stufe 5 erreicht, also i. d. R. nach 15 Jahren Beschäftigungszeit. Beschäftigte, die seit 1. Januar 2018 nach Erfahrungsstufe 6 bezahlt werden, erhalten den aktuellen Tabellenbetrag, nicht zusätzlich noch eine weitere prozentuale Erhöhung.

Für Beschäftigte in der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 wird der Tabellenwert in der (momentan höchsten) Stufe 4 zeitgleich und prozentual zu den Beträgen der neuen Stufe 6 durch Erhöhungsbeträge angehoben – ab 01.01.2018 um 53,41 Euro, ab 01.10.2018 um weitere 53,40 Euro.

Siehe auch: https://www.tlv.de/service/einkommenstabellen.html

Erhöhung der Bezüge von Beamten

Auch die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer erhalten zum 1. Januar 2017 die Erhöhung um 2,35%.

Siehe auch: https://www.tlv.de/service/einkommenstabellen.html