Archiviert: Arbeitszimmer

Hier: Änderung der Steuerbescheide für 2007, 2008 und 2009

In unserer Mitgliederinfo vom 03. August 2010 informierten wir unter dem Titel „Arbeitszimmer ist wieder absetzbar“ darüber, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von Lehrern, begrenzt auf 1250,00 Euro wieder als Werbungskosten anerkannt werden, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2007.

Im Rahmen der Steuerbescheide von 2007 bis 2009 wurden die Kosten für das Arbeitszimmer, auch wenn sie, wie vom tlv empfohlen, mit angegeben wurden, vom Finanzamt bei der Erstellung der Steuerbescheide nicht berücksichtigt. Der tlv empfahl seinen Mitgliedern (vgl. dazu unsere Mitgliederinfos vom 16.02.2007, 07.03.2008 und 09.07.2008), unter Berufung auf laufende Verfahren dagegen Widerspruch einzulegen.

All diejenigen, die das taten, können mit Steuernachzahlungen für die Jahre 2007 bis 2009 rechnen. Um das entsprechende Verfahren zu beschleunigen, empfehlen wir auf der Grundlage von Erfahrungen einzelner Mitglieder, beim Finanzamt die Änderung der Steuerbescheide für die Jahre 2007, 2008 und 2009 schriftlich zu beantragen. Es ist ratsam, dem Antrag, auch wenn Sie es vor längerer Zeit bereits getan haben, eine aktuelle formlose Bestätigung vom Schulleiter darüber anzufügen, dass Ihnen für Ihre Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Beides stellen wir Ihnen als Muster zum Download bereit.

Es hat sich gezeigt, dass nach diesem Antrag auf Änderung der Bescheid für 2009 sehr schnell bearbeitet wurde und die entsprechende Erstattung zeitnah erfolgte.

Für die Bearbeitung der Bescheide für 2007 und 2008 wurden diesbezüglich nochmals die Unterlagen/ Rechnungen abgefordert.

Druckausgabe

Musterantrag

Mustereinspruch