Ein-Fach-Lehrpersonal – Ministerium beschließt Ungleichbehandlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einem Schreiben des TMBJS vom 3. August 2017 kündigte Staatssekretärin Ohler im Zusammenhang mit der zukünftigen Besoldung der Regelschullehrerinnen und -lehrer an, dass u. a. Lehrerinnen und Lehrer der Besoldungsgruppe A 12, die nach dem Besoldungsgesetz das Amt „Lehrer – als Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für ein Fach an allgemein- oder berufsbildenden Schulen“ innehaben, die Zulage in Höhe von 255,92 € nicht erhalten sollen.
Der tlv empfindet diese Regelung als Schlag ins Gesicht all derer, die jahrelang die gleiche Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den Schulen geleistet haben und nun plötzlich weniger verdienen sollen.
Sie sind Ein-Fach-Lehrer und Sie empfinden diese Regelung des Ministeriums auch als nicht hinnehmbar?
Sie haben neben vielen Fragen auch Vorschläge und Argumente zur Lösung dieser Problematik?
Dann kommen Sie zu unserer tlv Infoveranstaltung.
Wann? 19.09.2017, um 16:30 Uhr
Wo? tlv Landesgeschäftsstelle, Tschaikowskistr. 22, 99096 Erfurt
Aus organisatorischen Gründen möchte wir Sie bitten, sich hier anzumelden
Mit freundlichen Grüßen
Ihr tlv thüringer lehrerverband