Hinweise zum TV EntgO-L

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem TV EntgO-L vom 28. März 2015 wurden strukturelle Verbesserungen in der tariflichen Zuordnung der Lehrkräfte gegenüber der bisherigen Zuordnung durch die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Rahmen der Tarifrunde 2016 vereinbart. Als tlv Mitglied und Mitglied der dbb Verhandlungskommission bewerte ich diesen Abschluss als einen Erfolg, denn damit werden die mehr als 200.000 Lehrkräfte in Deutschland in Zukunft auf Basis einer tariflichen Entgeltordnung eingruppiert. Die Zeit der einseitigen Arbeitgeberrichtlinien ist somit beendet.

Obwohl diese Vereinbarung nur zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) abgeschlossen wurde, hat sich die TdL entschieden, dieses Angebot auch allen anderen Tarifbeschäftigten zu machen.

Die Höhergruppierungsmöglichkeiten zum 1.8.2015 betreffen durch das In-Kraft-Treten der Entgeltordnung insbesondere Lehrkräfte, die nicht über eine vollständige oder vollständig anerkannte Lehrerausbildung verfügen, aber aufgrund bestimmter Bedarfe unentbehrlich sind und nicht selten die gleiche Arbeit wie ihre Kollegen mit vollständiger Ausbildung leisten. Für viele von ihnen werden Verbesserungen der Eingruppierung bereits zum 1.8.2015 möglich sein.

Das Schreiben des Thüringer Finanzministeriums (TFM) vom 19. August 2015 richtet sich somit an die Tarifbeschäftigten unterhalb der EG 13.

In einem ersten Schritt sollten Sie bei Ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt die Prüfung möglicher Ansprüche auf Höhergruppierung und/oder die Angleichungszulage unter Berufung auf die entsprechenden Regelungen im TV EntgO-L vom 28. März 2015 beantragen. Dieser Antrag kann formlos sein.

Das Staatliche Schulamt wird Ihnen dann mitteilen, ob für Sie aufgrund der Entgeltordnung für Lehrkräfte z. B. eine Höhergruppierung bzw. die Zahlung der Angleichungszulage von 30 Euro in Betracht kommt. Weiterhin wird Ihnen auf Nachfrage der Zeitpunkt des Aufstiegs in die nächsthöhere Stufe Ihrer Entgeltgruppe mitgeteilt werden, sofern ein solcher noch möglich ist.

Sofern sich in der Antwort des Schulamtes für Sie strukturelle Verbesserungen ergeben sollten, haben Sie bis zum 31. Juli 2016 (Ausschlussfrist) Zeit, sich zu entscheiden, einen Antrag zu stellen oder auch nicht. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie die im TFM-Schreiben erwähnten Punkte, wie Veränderungen in der Stufenregelung der Entgeltgruppen (z. B. längere Stufenlaufzeiten), ein eventuell in Kürze anstehender Stufenaufstieg, die Anrechnung eines eventuell gewährten Strukturausgleichs nach § 12 TVÜ-Länder auf den Höhergruppierungsgewinn oder ein prozentual niedrigerer Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung in der neuen Entgeltgruppe. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich dann gern an den tlv wenden.

Mit dem TV EntgO-L vom 28. März 2015 wurde auch der stufenweise Einstieg in die sogenannte „Paralleltabelle“ vereinbart, der am 1. August 2016 beginnt. Am Ende der Angleichungsphase wird die Besoldungsgruppe A 12 dann weitestgehend der E 12, die A 11 der E 11, die A 10 der E 10 und die A 9 der E 9 entsprechen.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf ein Annäherungsverfahren in Stufen und einen Einstieg in Höhe von 30 Euro geeinigt. Die weiteren Anpassungen bis zur vollständigen „Paralleltabelle“ erfolgen im Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien in den folgenden Entgeltrunden.

Der Antrag auf die Angleichungszulage ist spätestens bis zum 31. Juli 2017 (Ausschlussfrist) zu stellen.

Bernd Fröhlich
tlv thüringer lehrerverband

Änderungsvertrag Nr. 1 zum TV EntgO-L

Musterantrag als word-Datei

Mitgliederinfo als pdf-Datei

TV EntgO-L

Vorbemerkungen als Anlage zum TV EntgO-L

Info-Schreiben an die Beschäftigten

Durchführungshinweise