Funktionsstelle des Fachleiters im Besoldungsgesetz (wieder) schaffen

Liebe Leser,

wir möchten Sie gern noch einmal daran erinnern, die wichtige Online-Petition für die Schaffung, bzw. erneute Schaffung einer Funktionsstelle des Fachleiters im Rahmen der Neufassung des Thüringer Besoldungsgesetzes zu unterzeichnen.

https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1347

Und senden Sie bitte diesen Link weiter an Ihre Freunde, Bekannten und Kollegen.

Die Zeichnung ist nur noch bis zum 27. Februar 2018 möglich. Jeder darf unterschreiben, unabhängig vom Alter, Wohnort und Beruf.

Hier noch einige weitere Informationen: 

Thüringen benötigt in den kommenden Jahren in allen Schularten zunehmend mehr Neueinstellungen von Lehrkräften, um den Unterricht an den Schulen absichern zu können. Die Fachleiter an den Thüringer Studienseminaren und Seminarschulen gewährleisten die Ausbildung von Lehramtsanwärtern in allen Schularten im Rahmen der zweiten Phase der Lehrerausbildung, die in Thüringen mit der zweiten Staatsprüfung endet.

Das Aufgabenprofil eines Fachleiters beinhaltet neben der fachlich kompetenten Begleitung der Lehramtsanwärter in Pädagogik, allgemeiner und Fachdidaktik, Psychologie, die Unterrichtstätigkeit in Schule und Studienseminar, die Begleitung, Beratung und Betreuung der Lehramtsanwärter in Lehrproben, Prüfungen und Ausbildungsgesprächen.

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) mit Beginn zum 1.10.2011 hat der Thüringer Gesetzgeber die Ämter Seminarschulrat und Seminarrektor für Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern in Thüringen ersatzlos gestrichen.

Ziel der Petition ist es, für diese verantwortungsvolle Aufgabe, die Funktionsstelle im Thüringer Besoldungsgesetz der Besoldungsgruppe, entsprechend der jeweiligen Schulart A13/A14 zu schaffen.

Damit eine Anhörung im Thüringer Landtag stattfindet, ist es notwendig, mindestens auf 1.500 Unterschriften zu kommen. Im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (§ 14, Abs. 1) heißt es dazu:

„Hat eine Petition zur Veröffentlichung das Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern erreicht, so soll die Vertrauensperson der Petenten öffentlich angehört werden. Die zuständigen Fachausschüsse sollen hinzugezogen werden.“

Noch ein wichtiger Hinweis:

Da es sich um eine offizielle Landtags-Petition und damit um ein politisches Instrumentarium handelt, ist vor der Zeichnung eine Registrierung notwendig. Diese Registrierung ist kostenlos und dient lediglich Legitimationszwecken.

Bitte lassen Sie sich von diesem kleinen Extraaufwand nicht abschrecken! Für alle, die bereits ähnliche Petitionen mitgezeichnet haben, ist keine erneute Registrierung notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr tlv thüringer lehrerverband