Corona-Sonderzahlung für Beamte: Gesetzentwurf im Landtag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die folgenden Informationen hat uns der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen zur Verfügung gestellt.

Gern leiten wir diese an Sie weiter und grüßen Sie herzlich –
Ihr tlv thüringer lehrerverband

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Die im Rahmen der Tarifrunde TV-L vereinbarte Corona Sonderzahlung soll auf die Beamten des Landes und der Kommunen in Thüringen übertragen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den diese über die Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag eingebracht haben. Der tbb hatte direkt im Anschluss an das Tarifergebnis die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich gefordert. Nach nur 14 Tagen liegt nunmehr ein Gesetzentwurf zur Entscheidung im Landtag vor.

Das Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 7/4522) sieht die Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes sowie für die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Landkreise und der anderen Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Höhe von 1.300 Euro vor. Die Auszahlung erfolgt für Empfänger von Dienstbezügen, ausgenommen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen beträgt die Sonderzahlung 650 Euro.

Am 29. November 2021 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten der Länder den Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) geschlossen, welcher den Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro sowie den Auszubildenden und den dual Studierenden in Höhe von 650 Euro gewährt, der noch im Frühjahr 2022 steuerfrei ausgezahlt werden soll.
Die Landesregierung reagiert damit ungewöhnlich schnell auf unsere Forderung, dieses Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung zu übertragen. Eine Auszahlung – so sieht es der Entwurf bislang vor – soll mit dem April-Gehalt (Auszahlung Ende März 2022) und damit noch steuerfrei ausgezahlt werden.

 

Quelle: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/rrg-bringt-gesetzentwurf-ueber-landtag-ein/