Schulgesetz-Korrekturen: Warum nicht gleich so?!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für heute Mittag hatte die rot-rot-grüne Landesregierung zu einer Pressekonferenz eingeladen. Hauptthema waren die Schülermindestzahlen, die im neuen Schulgesetz vorgeschrieben werden sollen.

Für den tlv habe ich an der Veranstaltung teilgenommen – und nicht schlecht gestaunt, denn die neuen Zahlen liegen deutlich unter denen aus dem ursprünglichen Entwurf. Für die Eingangsklassen sollen es nun 15 (Grundschule) bzw. 20 (weiterführende Schulen) Schüler sein. Auch an der Zügigkeit wurde geschraubt: Grundschulen können auch einzügig sein, Regelschulen und Gymnasien müssen mindestens zwei- und Gesamtschulen mindestens dreizügig sein.

Außerdem wird zum Punkt Inklusion der folgende Passus mit aufgenommen: „Regionale Förderzentren werden als Beratungs- und Unterstützungszentrum für allgemeine Schulen ausgebaut. Schulen ohne Schüler sind nicht vorgesehen.“ Zu den Fördergutachten heißt es: „Es wird sichergestellt, dass Gutachten zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel innerhalb von sechs Wochen vorliegen. Wurden bereits im Kindergarten Entwicklungsverzögerungen festgestellt, muss die Förderung ab dem ersten Schultag beginnen und das Gutachten für den Förderbedarf Lernen spätestens zu Ende der Schuleingangsphase vorliegen.“

Damit sind drei wesentliche Forderungen des tlv erfüllt worden. Was mir jedoch dabei zu denken gegeben hat: Kultusminister Holter bezeichnete nach der Nennung der neuen Zahlen die ursprünglichen Schülermindestzahlen wörtlich als eine „Provokation“. Wozu sollte das dienen?

Das wesentliche Problem der Thüringer Schulen, nämlich den Personalmangel, können diese Korrekturen natürlich nicht lösen. Aber sie sind trotzdem ein Erfolg für alle Beteiligten, den der tlv maßgeblich mit herbeigeführt hat.

Für heute grüßt Sie herzlich

Ihr Frank Fritze