Beim Ministerium angefragt: Corona und Klassenfahrten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns erreichen in diesen Tagen viele Anfragen von Lehrern und Schulleitern, die wissen wollen, was die Corona-Pandemie für ihre geplanten Klassenfahrten bedeutet. Es ist vor allem die Frage nach den Stornierungskosten, die die Entscheidungsträger umtreibt.

 Die Bildungsministerien in anderen Bundesländern sind hier sehr klar, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Werden Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche abgesagt, weil die Absage danach zwingend vorzunehmen ist (Risikogebiete) oder empfohlen wurde (Nicht-Risikogebiete im Ausland), werden die vom Vertragspartner (zum Beispiel Reiseveranstalter, Transportunternehmen) eventuell in Rechnung gestellte Stornierungskosten, sofern diese nachgewiesen sind, vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen.
  • Schulen sollen Klassenfahrten und Schüleraustausche in Risikogebiete des neuartigen Coronavirus absagen. Dies gelte bis zum Ende des laufenden Schuljahres, teilte das Kultusministerium am Dienstag in Stuttgart mit. Reisen in ausländische Regionen, die nicht vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt worden seien, sollten im Zweifel ebenfalls abgesagt werden. Die Stornierungskosten würden in diesen Fällen vom Land Baden-Württemberg übernommen.
  • Hessische Schulen dürfen nicht mehr in Risikogebiete reisen. Das Land Hessen übernimmt in solchen Fällen die Stornokosten.
  • In Sachen Coronavirus geht das Kultusministerium in Sachsen auf Nummer sicher. Bis Ende April sind Schüleraustausche, Klassenfahrten und Studienfahrten in Risikogebiete untersagt, zum Beispiel nach Norditalien. Der Freistaat übernimmt mögliche Kosten für die Stornierung.

Auf den Internetseiten des TMBJS hingegen finden sich zu diesem Thema u.a. die folgenden Hinweise:

„Die Entscheidung über die Durchführung, die Verschiebung, die Absage oder den Abbruch einer Fahrt ist Aufgabe der Schulleitung in Absprache mit den Lehrkräften, die die Klasse begleiten.“

„Bei einer Entscheidung ist zu beachten, dass entstehende Kosten für die Schülerinnen und Schüler in der Regel zu Lasten der Eltern gehen.“

Diese Aussagen sind unserer Ansicht nach nicht dazu geeignet, die Schulen bei dieser wichtigen Entscheidung zu unterstützen. Sie bieten weder eine faktische Hilfe, noch stellen sie eine finanzielle Entlastung in Aussicht. Deshalb haben wir Kultusminister Helmut Holter angeschrieben und gebeten, schnellstmöglich öffentlich zu machen,

1. ob und wann Schulen geplante Fahrten absagen sollten und

2. ob sie mit der Unterstützung des Landes rechnen können, wenn Stornierungskosten anfallen.

Er hat unser Schreiben gestern per E-Mail vorab erhalten, auch auf dem Postweg ist es bereits unterwegs ins Ministerium.

Zu dem ebenfalls auf der Seite des TMBJS befindlichen Hinweis auf die Reiserücktrittversicherungen ist zu sagen, dass die Versicherer in aller Regel NICHT zahlen, wenn eine Reise aufgrund von Ereignissen aus der Kategorie „höhere Gewalt“ abgesagt werden – und hierzu zählen oft auch Epidemien. Auf der Website der HanseMerkur, einer typischen Reiseversicherung, heißt es explizit:

Ich habe Angst zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reise-Rücktrittsversicherung bzgl. des Coronavirus?

Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken, stellt kein versichertes Ereignis dar.

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?

Eine Warnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die Leistungsträger.

(Quelle: www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung)

Auch hierauf haben wir den Minister hingewiesen und ihn um eine zeitnahe und verbindliche Auskunft zu den oben genannten Fragen gebeten.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Rolf Busch